In der Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Sachverständigenrechts (insbes. §§ 404, 407a und 411 ZPO) vom 09.12.2015
beklagt die Bundesregierung, dass in jüngerer Zeit von Bürgerinnen und
Bürgern zunehmend die Neutralität gerichtlich bestellter
Sachverständiger in Einzelfällen in Frage gestellt würde. Die
gerichtlichen Gutachten würden teilweise nicht die „erforderliche
Qualität“ aufweisen. Geplant ist die Einführung eines Anhörungsrechtes
der Parteien zur Person des Sachverständigen, die Anordnung einer Frist,
innerhalb derer das Gutachten erstellt werden muss und eine
Mitteilungspflicht des Sachverständigen darüber, ob ein Grund vorliegt,
der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu
rechtfertigen. Dies und weitere Aspekte/Streitpunkte zur Position des
medizinischen Sachver-ständigen einerseits und den Pflichten der
Sozialgerichte andererseits gilt es offen und kritisch zu diskutieren.

Referent: Rechtsanwalt Prof. Dr. Hermann Plagemann,
Frankfurt am Main

Dienstag, den 16.02.2016
um 18.15 Uhr im Rechtshaus der Universität Hamburg
Rothenbaumchaussee 33
Raum EG 18/19
Der Eintritt ist frei