Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli
Im Oktober 2015 hat die Expertenkommission zur Reform des Strafprozessrechts ihren Abschlussbericht vorgestellt (Link zum Bericht).

Der Bericht enthält Empfehlungen für Änderungen des Strafprozessrechts und wird gegenwärtig in Wissenschaft und Praxis diskutiert. In dem Seminar sollen die gegenwärtige Rechtslage, die verschiedenen Reformvorschläge und konkurrierende Ideen kritisch beleuchtet werden.

Mögliche Referatsthemen sind:

A. Ermittlungsverfahren:
1. Anwesenheits- und Fragerecht des Verteidigers.
2. Erscheinenspflicht von Zeugen bei polizeilicher Vernehmung.
3. Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahmen.
4. Audiovisuelle Aufzeichnung von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen.
5. Straftatenkatalog bei der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a II StPO).
6. Regelung des Verbots der Tatprovokation.

B. Hauptverhandlung:
7. Gerichtlicher Erörterungstermin zur Vorbereitung der Hauptverhandlung.
8. Eröffnungserklärung der Verteidigung nach Verlesung der Anklageschrift.
9. Audiovisuelle Dokumentation einzelner Vernehmungen bzw. der
Hauptver-handlung.
10. Vorführen einer audiovisuell aufgezeichneten richterlichen
Zeugenverneh-mung bei erstmaliger Ausübung eines
Zeugnisverweigerungsrechts in der Hauptverhandlung.
11. Vorführen einer audiovisuell aufgezeichneten Beschuldigtenvernehmung
zum Zweck der Beweisaufnahme über ein Geständnis.
12. Fristsetzung für nach Schluss der Beweisaufnahme eingereichte
Beweisan-träge.

C. Rechtsmittelverfahren:
13. Verfahrenseinstellung nach § 153a II StPO im Revisionsverfahren.
14. Wiederaufnahmerecht.

Diese und weitere Themen werden in der Vorbesprechung des Seminars
vorgestellt. Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, dem 12. April
2016, um 16 Uhr c.t. im Raum Rhs UG 12.
Das Blockseminar findet ganztätig an folgenden beiden Tagen statt: 11.
Juni 2016 (Samstag, von 9 Uhr c.t. bis 19 Uhr, Raum Rhs EG 17) und 18.
Juni 2016 (Samstag, von 9 Uhr c.t. bis 19 Uhr, Raum Rhs EG 15/16).
Voraussetzungen für den Erwerb eines Seminarscheins: Referat +
Seminararbeit.
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine
Schwerpunktbereichshausarbeit zu verfassen.
Interessierte Studierende können sich bereits jetzt (gerne auch unter
Angabe eines oder mehrerer alternativer Themenwünsche, die nach
Möglichkeit berücksichtigt wer-den) anmelden bei
barbara.fisz@jura.uni-hamburg.de. Bei Fragen zur Veranstaltung können
Sie sich gerne auch direkt an den Veranstalter wenden.