Freitag, 3. November, 10:00 – 17:00 Uhr
Rechtshaus, EG 18/19

Die Potentiale des Internets lassen sich auch im Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung nutzen. Im digitalen Raum kann es gelingen, auch für bisher marginalisierte Lebensrealitäten und Communities (Teil)öffentlichkeiten herzustellen. Gleichwohl: Der anfängliche Traum vom Netz als virtueller Ort, in dem Macht- und Herrschaftsverhältnisse keine Rolle mehr spielen, ist längst ausgeträumt. Gewaltförmige Netzkommunikation ist alltäglich geworden.
Hate Speech und Gewalt im Internet treffen in besonders hohem Maße Frauen und andere, die sich im Netz z.B. als queer-feministisch und antirassistisch positionieren. Rassismus, Antifeminismus und Sexismus, sexualisierte Gewalt, Homo- und Transphobie bilden die strukturellen Grundelemente von Hass im Internet und reproduzieren so gesellschaftliche Gewaltstrukturen.
Wie funktioniert das Recht im Kontext von Hate Speech und Gewalt im Internet? Welche Potentiale bieten rechtliche Interventionsmöglichkeiten? Welche Hürden und Gefahren gehen aber auch damit einher?

Der Studientag bietet zunächst eine umfassende Einführung in das Thema aus diskriminierungskritischer und juristischer Sicht. Behandelt werden Fragen wie: Was ist Hate Speech eigentlich? Welche Rechtsgüter sind betroffen? Welche spezifischen Herausforderungen ergeben sich, wenn Gewalt im digitalen Kontext stattfindet? Welche (rechtlichen und außerrechtlichen) Strategien haben Betroffene für den Umgang mit Hass bereits entwickelt?
In einem zweiten Schritt erarbeiten wir gemeinsam, wie aus Sicht des Zivilrechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts gegen Gewalt im Netz vorgegangen werden kann.
Zum Abschluss werden wir (rechts-)politische Forderungen diskutieren, wie das Netz (mit den Mitteln des Rechts und darüber hinaus) zu einem solidarischen und nicht-exkludierenden Raum umstrukturiert werden kann.

Die Teilnahme am Studientag ist offen für Interessierte aller Fachrichtungen mit und ohne juristische Vorkenntnisse. Um Anmeldung wird gebeten bis zum 1. November 2017 unter gleichstellung.jura@uni-hamburg.de gebeten.

Zu den Referentinnen:
Lucy Chebout studierte Rechtswissenschaften, Gender Studies und Islamwissenschaft. Sie ist derzeit Rechtsreferendarin in Potsdam und Mitbegründerin des tumblr „Juristenausbildung. Üble Nachlese“.

Selma Gather studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Genf. Sie ist Rechtsreferendarin in Berlin und Mitbegründerin des tumblr „Juristenausbildung. Üble Nachlese“.

Cara Röhner studierte Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft. Sie absolviert gerade ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Frankfurt am Main und ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Goethe-Universität Frankfurt.