Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli

Ablauf:

Bis 15. März: Anmeldung (milan.kuhli@uni-hamburg.de). Vergabe der Referatsthemen per E-Mail oder nach persönlichem Gespräch.

4. April (16.00 Uhr bis 18 Uhr):         Seminarteil I (Rhs EG 20, mit 5-minütigenKurzreferaten zur Vorbereitung der Exkursion).

10. April (nachmittags) bis                 Exkursion nach Leipzig (Besuch einer

11. April (nachmittags):                      Revisionshauptverhandlung beim BGH).

12. Mai (10.00 Uhr bis 18 Uhr):        Seminarteil II (Rhs EG 18/19, mit 20-minütigen Referaten).

Referatsthemen:

1.             Überblick Rechtsmittel (inkl. Berufung).

2.             Revisionsgründe (§§ 337, 338 StPO).

3.             Zulässigkeit der Revision.

4.             Ziele der Revision: Rechtsvereinheitlichung oder Einzelfallgerechtigkeit?

5.             Revisionsbegründung.

6.             Revisionshauptverhandlung.

7.             Strafrichterliche Beurteilungsspielräume oder Revisibilität?

8.             Die sogenannte erweiterte Revision.

9.             Revisionsentscheidung(en).

10.         Revision − Rechtsanwendung oder Rechtspolitik?

Finanzieller Zuschuss zur Exkursion:

Für die anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 120 € gewährt.

Seminarschein:

Voraussetzungen: Teilnahme an Seminar & Exkursion, Referat, Seminararbeit (oder Examenshausarbeit).

Examenshausarbeit:

Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich XI (Strafrecht) anzufertigen.

Voraussetzung: Teilnahme an Seminar & Exkursion, Referat.

Teilnehmerzahl:

Die Teilnehmerzahl muss leider auf 10 Studierende beschränkt werden.

Anmeldungen:

Anmeldungen zum Seminar sind bis zum 15. März 2018 an milan.kuhli@uni-hamburg.de zu richten.

Die Anmeldungen werden nach zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.