Für die Korrektur von Klausuren Anfang Februar 2020 im BGB AT und Hausarbeiten Anfang Ap-ril 2020 im BGB AT suchen wir noch weitere Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Bürgerli-chen Rechts und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung von Korrektureinheiten (KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68. Für diese Korrekturen gibt es je Klausur 2 Korrektureinheiten und für Hausarbeiten 4 Korrektureinheiten.

Vollständige Stellenaussschreibung (PDF)