Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.

Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE). Eine KE beträgt derzeit € 5,03. Für die BT-I-Klausur gibt es 2 KE, für die BT-II-Klausur 3 KE.

Termine der Klausuren und Hausarbeiten:

BT-I-Klausur: 29. Juli 2024 (Wiederholungsklausur: 17. Oktober) jeweils in Präsenz,
BT-II-Klausur: 5. August 2024 (in Präsenz).

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht erworbenen Scheine bzw. STiNE-Ausdruck (oder ähnliches) und ggf. andere relevante Nachweise) per Mail an:

ute.ehrk@uni-hamburg.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ehrk
(Tel. 040/42838-4544, E-Mail: ute.ehrk@uni-hamburg.de)