Liebe Studierende,

wir möchten darüber informieren, dass in der aktuellen SPB-Hilfsmittelverfügung zu den Schwerpunktbereichen III, IV, VII, IX, XII und XIII als zulässiges Hilfsmittel der Nomos-Gesetzestext „Nomos Gesetze Zivilrecht, Wirtschaftsrecht“ (bis zur 31. Auflage) aufgeführt ist. Ab der 32. Auflage hat der Verlag eine (redaktionelle) Änderung der Bezeichnung in „Nomos Gesetze Zivilrecht“ vorgenommen, d.h. den Zusatz „Wirtschaftsrecht“ entfernt.

Für die bevorstehende SPB-Klausur (26.02.2025) sind „Nomos Gesetze Zivilrecht, Wirtschaftsrecht“ oder „Nomos Gesetze Zivilrecht“ als zulässiges Hilfsmittel anerkannt.

Bitte beachten Sie, dass eine Anpassung der SPB-Hilfsmittelverfügung nach der SPB-Klausur erfolgen wird.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vorbereitung auf die Prüfung

Ihr Professor Milan Kuhli und Team Prüfungsamt