Die Anerkennung von Verfolgung wegen der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität ist nach wie vor problembehaftet. Zwei Grundsatzentscheidungen des EuGH haben nicht nur Klarheit geschaffen, sondern auch Fragen offen gelassen. Doch es ergeben sich auch Folgeprobleme im Aufenthalts- und Familienrecht. Rechtsanwältin Barbara Wessel (Berlin) ist der Refugee Law Clinic Hamburg eng verbunden; im November bildete sie bereits unsere Freiwilligen in den Grundlagen des Asylverfahrens aus. Dieses Mal führt sie in die rechtliche Situation von LGBT*-Flüchtlingen ein und berichtet aus ihrer Beratungspraxis. Wir freuen uns auf die Diskussion mit ihr!
Zeit und Ort: Do. 21. Januar 2016, 18.00 Uhr, Rechtshaus Hörsaal
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