Liebe Studierende,
die Noten sind in STiNE freigegeben. Sie können Ihre Klausur ab sofort
zu den Bürozeiten in der Johnsallee 35, Raum 001 abholen. Die
Remonstrationsfrist läuft bis einschließlich 14. September. Sie können
Ihre Remonstration bis zum 14. September ebenfalls in Raum 001 abgeben
oder mit der Post schicken. Es gilt dann das Datum des Poststempels.
Bitte beachten Sie folgende Neuerung bei der Ausgabe der Klausuren:
Außer dem Studierenden- und Lichtbildausweis bringen Sie bitte die
vollständig ausgefüllte Empfangsbestätigung mit. Bei unvollständig bzw.
falsch ausgefüllter Empfangsbestätigung wird die Klausur nicht ausgehändigt.
Sollten Sie jemanden mit der Abholung Ihrer Klausur beauftragen, wird
diese nur herausgegeben, wenn die ausgefüllte Empfangsbestätigung und
die ausgefüllte Vollmacht vorgelegt werden. Des Weiteren sind in diesem
Fall Kopien der Personalausweise beider Personen notwendig.
Die Formulare für die Empfangsbestätigung und die Vollmacht finden Sie unter
www.jura.uni-hamburg.de/studium/studiengang-rechtswissenschaft/pruefungen/ausgabestelle.html