Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli
Ablauf:
Bis 15. März: Anmeldung (milan.kuhli@uni-hamburg.de). Vergabe der Referatsthemen per E-Mail oder nach persönlichem Gespräch.
4. April (16.00 Uhr bis 18 Uhr): Seminarteil I (Rhs EG 20, mit 5-minütigenKurzreferaten zur Vorbereitung der Exkursion).
10. April (nachmittags) bis Exkursion nach Leipzig (Besuch einer
11. April (nachmittags): Revisionshauptverhandlung beim BGH).
12. Mai (10.00 Uhr bis 18 Uhr): Seminarteil II (Rhs EG 18/19, mit 20-minütigen Referaten).
Referatsthemen:
1. Überblick Rechtsmittel (inkl. Berufung).
2. Revisionsgründe (§§ 337, 338 StPO).
3. Zulässigkeit der Revision.
4. Ziele der Revision: Rechtsvereinheitlichung oder Einzelfallgerechtigkeit?
5. Revisionsbegründung.
6. Revisionshauptverhandlung.
7. Strafrichterliche Beurteilungsspielräume oder Revisibilität?
8. Die sogenannte erweiterte Revision.
9. Revisionsentscheidung(en).
10. Revision − Rechtsanwendung oder Rechtspolitik?
Finanzieller Zuschuss zur Exkursion:
Für die anfallenden Fahrt- und Übernachtungskosten wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 120 € gewährt.
Seminarschein:
Voraussetzungen: Teilnahme an Seminar & Exkursion, Referat, Seminararbeit (oder Examenshausarbeit).
Examenshausarbeit:
Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Seminars eine Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich XI (Strafrecht) anzufertigen.
Voraussetzung: Teilnahme an Seminar & Exkursion, Referat.
Teilnehmerzahl:
Die Teilnehmerzahl muss leider auf 10 Studierende beschränkt werden.
Anmeldungen:
Anmeldungen zum Seminar sind bis zum 15. März 2018 an milan.kuhli@uni-hamburg.de zu richten.
Die Anmeldungen werden nach zeitlicher Reihenfolge berücksichtigt.