In der Fakultät für Rechtswissenschaft ist gemäß § 28 Abs. 1 HmbHG* ab dem 01.09.2019 oder später eine Stelle als WISSENSCHAFTLICHE*R MITARBEITER*IN -EGR. 13 TV-L –
befristet auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Dauer von zunächst drei Jahren zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht 50% der regelmäßigen wö-chentlichen Arbeitszeit.** Aufgaben: Zu den Aufgaben als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in gehören wissenschaftliche Dienstleis-tungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftli-chen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.