Für die Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten in
Strafrecht BT III (Klausur – Termin: 20. Februar 2020)
Strafrecht BT I (Klausur – Termin: 27. Februar 2020)
Strafrecht BT III (Hausarbeit – Termin: 1. April 2020)
suchen wir weitere Korrekturassistenten und Korrekturassistentinnen.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68 (Klausuren: 2 KE, AT II [Anfängerhausarbeit]: 4 KE).
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Examenszeugniss, Angaben der Examensleistungen im Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht erworbenen Scheine (bzw. STiNE-Ausdruck) und ggf. andere relevante Nachweise) entweder per Mail an: ute.ehrk[at]uni-hamburg.de oder per Post an: Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, z.Hd. Frau Ute Ehrk,Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg.