Dieses Wintersemester befasst sich der alljährliche Studientag des Gleichstellungsreferats mit aktuellen Themen und rechtlichen Fragen rund um das Thema Chancengleichheit und Diskriminierung. Willkommen sind alle Studierenden und wissenschaftliche Mitarbeitenden der Juristischen Fakultät und andere Interessierte. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Auch eine selektive Teilnahme an einzelnen Vorträgen ist möglich.
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 27.01.2021 unter bit.ly/3rXG h6s erforderlich. Die Zugangsdaten werden anschließend per E-Mail versendet.
Der diesjährige Studientag des Gleichstellungsreferats der juristischen Fakultät befasst sich mit Themen rund um Antidiskriminierung und Chancengleichheit. Das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz ist mit Art. 3 im Grundgesetz verankert und soll vor den vielseitigen Formen und Gesichtern der Diskriminierung schützen. Auch in der juristischen Ausbildung und im Berufsalltag begegnen wir verschiedenen Anknüpfungspunkten für Diskriminierung und Benachteiligung. Diesen gehen wir mit dem diesjährigen Studientag auf die Spur. Das Recht schützt vor Diskriminierung, aber schützt es auch vor Diskriminierung im Recht?
Art. 3 GG ist in der jüngeren Vergangenheit wieder einmal Gegenstand lebhafter Debatten gewesen. Ist es rassistisch, wenn Art. 3 Abs. 3 GG von einer Diskriminierung auf Grund der „Rasse“ spricht, obwohl es evolutionsbiologisch erwiesen ist, dass es keine menschlichen Rassen gibt? Wie funktionieren der Schutz und vor allem die Prävention vor rassistischen Übergriffen und Gewalttaten, wenn die politischen Motive eines Anschlags, wie dem am Münchner Olympia Einkaufszentrum im Jahr 2016, und die dahinterstehenden Organisationsstrukturen nicht aufgedeckt werden?
Weniger Beachtung findet in der juristischen Ausbildungsliteratur hingegen der Begriff der “sozialen Herkunft“, obwohl das Jurastudium wohl einer der wenigen Studiengänge ist, den auch heute noch kaum Studierende aus nichtakademischen Haushalten abschließen. Laut einer Studie des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (2018) kommt nicht einmal jede*r dritte Juraabsolvent*in aus einem Elternhaus ohne akademische Bildung.
Nicht zuletzt birgt auch Art. 3 Abs. 2 GG und die Gleichstellung der Geschlechter noch immer reichlich Diskussionspotential. Noch immer stellen Frauen eine Minderheit in der politischen Landschaft dar. Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski wird in ihrem Beitrag daher die verfassungsrechtlichen Aspekte von Paritätsgesetzen beleuchten. Abgerundet wird der Studientag mit einem Beitrag aus eben diesem Berufszweig: Wir begrüßen zu diesem Thema die Justizsenatorin Anna Gallina der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Wir sind gespannt auf Eure Fragen und freuen uns auf eine lebhafte Diskussion!
weitere Informationen hier: www.jura.uni-hamburg.de/die-fakultaet/gremien-beauftragte/gleichstellungsbeauftragte/aktuelles/2021-01-06.html
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