Im Sommersemester 2021 findet an der Universität Hamburg voraussichtlich wieder ein sog. digitales Semester statt. Das hat zur Folge, dass die Klausuren und Hausarbeiten digital eingereicht und digital korrigiert werden.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des All-gemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen (mindes-tens vollbefriedigend).
Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68. Für eine 2-stündige Klausur gibt es 2 KE, für eine 3-stündige Klau-sur 3 KE. Für die Hausarbeit im Grundstudium gibt es 4 KE und für die Hausarbeit im Hauptstudium gibt es 5,5 KE.
Die Klausuren werden in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben und korrigiert. Die ge-nauen Termine stehen noch nicht fest. Die Hausarbeiten werden im Herbst korrigiert, meistens ab ca. Mitte Oktober.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im öffentliches Recht, tabellari-scher Lebenslauf, Kopien der im öffentliches Recht erworbenen Scheine bzw. STiNE-Aus-druck (oder ähnliches) per Mail an:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Jansen (E-Mail: heike.jansen@uni-hamburg.de).