Für die Korrektur der der Strafrecht-BT-I-Klausur
im Wintersemester 2021/2022
suchen wir

Korrekturassistenten (m/w/d).

Im Wintersemester 2021/2022 werden die Klausuren und Hausarbeiten
digital eingereicht und digital korrigiert. Das Korrektursystem wird
voraussichtlich wiseflow sein.

Voraussetzungen für eine Bewerbung ist ein mindestens mit der Note
„befriedigend“ bestan-denes Erstes Juristisches Staatsexamen. Ein
ausgewiesenes besonderes Interesse für das Strafrecht (Seminarscheine,
WSP-Examen im Strafrecht etc.) ist erwünscht, aber nicht erfor-derlich.

Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten
(KE). Eine KE beträgt derzeit € 4,68. Für die 2-stündige BT-I-Hausarbeit
gibt es 2 KE. Die Korrekturzeit der Klausur wird im Februar/März 2022 sein.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache
Kopie des/der Examenszeugnisse(s), Angaben der Examensleistungen im
Strafrecht, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der im Strafrecht
erworbenen Scheine bzw. STiNE-Ausdruck (oder ähnliches) per Mail an:

ute.ehrk[at]uni-hamburg.de

Hamburg, den 6. Oktober 2021