Nachhaltigkeit und Bürgerliches Recht – hat das überhaupt etwas miteinander zu tun? Im ersten Moment mag man bei Nachhaltigkeit eher an das Umweltschutzstandards und deren öffentlichrechtliche Implementation denken. Welche Zusammenhänge bestehen aber etwa zwischen der Leitidee einer nachhaltigen Entwicklung und den für Rechtsfragen des Konsums so zentralen Bereichen wie dem Kauf- und Verbraucherrecht? Bietet das Bürgerliche Recht geeignete Rahmenbedingungen für Modelle der gemeinsamen Nutzung von Waren? Inwiefern spielen
Nachhaltigkeitsaspekte im Sachenrecht eine Rolle? Können Verstöße gegen Nachhaltigkeitsstandards haftungsrechtlich relevant sein? Und wie erfolgversprechend sind eigentlich sogenannte Klima-Klagen?

Diesen und anderen Fragen zu Potenzialen und Hindernissen für die Förderung (ökologisch) nachhaltiger Entwicklung durch das Bürgerliche Recht wollen wir uns im Rahmen des Seminars
widmen. Ihre konkrete Fragestellung werden Sie dazu in der Veranstaltung selbst definieren. Neben den rechtlichen Aspekten soll insbesondere auch der Prozess des Erstellens einer Themenhausarbeit im Fokus stehen. Dabei lege ich Wert auf einen intensiven Austausch aller Teilnehmenden untereinander und auf eine gute Unterstützung Ihres Lern- und Arbeitsprozesses.

Adressat:innen

Das Seminar richtet sich an Studierende ab dem dritten Semester, die Interesse am Seminarthema sowie an eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten haben und sich gegebenenfalls auch auf eine spätere Examenshausarbeit vorbereiten wollen. Es ist besonders für Studierende geeignet, die bisher noch keine Themenarbeit geschrieben haben.

Anmeldung und Organisatorisches

Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte bis zum 13. April unter Angabe von Name, Matrikelnummer und Fachsemester per E-Mail im Sekretariat (judith.legies@uni-hamburg.de) an.

Auch unangemeldet (aber vorbereitet!) sind Sie herzlich eingeladen, am ersten Termin
(25. April) teilzunehmen. Berücksichtigen Sie aber bitte, dass die Zahl der Teilnehmenden begrenzt werden muss; bei Überschreitung der Höchstzahl wird nach Eingang der Anmeldung entschieden. Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach der Einführungsveranstaltung.
Nach derzeitigem Planungsstand findet die Veranstaltung in Präsenz statt.

Seminarankündigung (PDF)