Liebe Studierende,
der Schwerpunktbereichskoordinator des SPB XI und das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg weisen darauf hin, dass der universitäre Schwerpunktbereich
SPB XI (Kriminalität und Kriminalitätskontrolle) im Rahmen einer Änderung des § 34 Absatz 2 Satz 2SPO eine Anpassung
von SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle

Vertiefung im Strafprozessrecht; Sanktionen des Allgemeinen Strafrechts einschließlichdes Rechts der Strafzumessung; Kriminologie sowie nach Wahl der zu prüfenden Personen
• Jugendstrafrecht und Jugendkriminologie oder
• Völkerstrafrecht

in SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
Vertiefung im Strafprozessrecht; Sanktionen des Allgemeinen Strafrechts einschließlich
des Rechts der Strafzumessung; Kriminologie; sowie nach Wahl der zu
prüfenden Personen
• Jugendstrafrecht und Jugendkriminologie oder
• Grundzüge des Völkerstrafrechts sowie des internationalen und europäischen
Strafrechts
erfahren hat.

Die vorgenannte Änderung trat zum 14. März 2022 in Kraft.
Von der Änderung ist lediglich der zweite Wahlbereich des SPB XI, d.h. Völkerstrafrecht bzw. Grundzüge des Völkerstrafrechts sowie des internationalen und europäischen Strafrechts betroffen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Bekanntmachung (PDF)