Programmziel
Aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt der DAAD mit dem Förderprogramm PRIME die internationale Mobilität in der Postdoktorandenphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen. Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten durch eine befristete Anstellung an einer deutschen Hochschule eine Förderung für einen Forschungsaufenthalt im Ausland. Die Förderung beinhaltet neben der Auslandsphase auch eine verpflichtende Rückkehrphase zur anschließenden (Re-)Integration in das deutsche Wissenschaftssystem.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachbereiche, die ihre Promotion vor Förderbeginn mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben. Eine Bewerbung ist unabhängig von Nationalität und aktuellem Aufenthaltsort möglich. Einschränkungen können sich in Abhängigkeit von Nationalität und Aufenthaltsort jedoch bei der Wahl des Ziellandes für den Auslandsaufenthalt ergeben (s. Βewerbungsvoraussetzungen).

Was wird gefördert?
Gefördert wird eine 18-monatige Anstellung an einer deutschen Hochschule zur Durchführung eines zwölfmonatigen Auslandsaufenthalts mit anschließender Rückkehrphase in Deutschland. Innerhalb der zwölf Auslandsmonate sind ebenso Aufenthalte in mehreren Ländern oder auch in mehreren wissenschaftlichen Einrichtungen innerhalb eines Landes möglich. Geben Sie bitte alle geplanten „Zielinstitutionen“ im Bewerbungsformular an.

Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten zwölf Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Rückkehrphase) verbracht werden (Modell 12+6). Voraussetzung für die Entsendung ins Ausland ist die Integration ins deutsche Sozialversicherungssystem. Ist diese zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch nicht gegeben, beginnt die Förderung eventuell mit einer einmonatigen Antrittsphase in Deutschland (Modell 1+12+5). Die Versicherung vor Ort, die die Beiträge zur Rentenversicherung einzieht, trifft die rechtsverbindliche Entscheidung, wann die Entsendung beginnen darf.

Förderleistungen
Der DAAD schließt mit der jeweiligen deutschen Hochschule einen Zuwendungsvertrag ab, wodurch die
Kosten für das reguläre Gehalt und den monatlichen Auslandszuschlag abgedeckt werden.

  • Gehalt:
    reguläre Anstellung an einer deutschen Hochschule gemäß TV-L Entgeltgruppe 13; befristet auf 18 Monate. Über die Einstufung innerhalb der Entgeltgruppe entscheiden die beteiligten Hochschulen im Einstellungsverfahren auf Basis der Berufserfahrung der Geförderten.
  • Auslandszuschlag:
    Der monatliche Zuschlag für den Forschungsaufenthalt im Ausland richtet sich nach der Zonenstufe des Zielortes und dem Brutto-Grundgehalt der Geförderten. Die Finanzierung der Stelle an der gastgebenden deutschen Hochschule wird zwischen dem DAAD und der Hochschule im Rahmen einer Projektförderung umgesetzt. (s. Förderrahmen). Maßgeblich ist die jeweils gültige Tabelle gem. Anlage VI.1 zu § 53 BBesG.
  • Reisekostenpauschale:
    Die Geförderten erhalten eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-Sätzen für promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler. Ein Anspruch besteht ebenfalls für Ehepartner bzw. Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) und Kinder, die die Geförderten für mindestens einen Monat ins Ausland begleiten. Die Reisekostenpauschale ist
    nicht Bestandteil der Zuwendung an die beteiligte deutsche Hochschule, sondern wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD ausgezahlt.

Zeitplan/Bewerbungsschluss
Veröffentlichung der Ausschreibung: 15. Mai 2022
Bewerbungsfrist: 31. August 2022
Auswahlergebnis: Anfang März 2023
Orientierungsseminar für Geförderte: März/April 2023
frühester Förderbeginn: 1. Juni 2023
spätester Förderbeginn: 1. November 2023

Kontakt und weitere Informationen
Referat ST43
Brid Schenkl
E-Mail: prime@daad.de

Vollständige Ausschreibung (PDF)

Call for applications (PDF)