Das Verhältnis von Naturschutz und Vorgabengenehmigung ist nicht erst seit dem neu erwachten Bewusstsein für die Energieversorgung präsent und im Fluss. Es ist auch insofern virulent, als naturschutzrechtliche Vorgaben zunehmend an bereits genehmigte Vorhaben herangetragen werden. Die daraus sich ergebenden Konflikte sind sowohl rechtswissenschaftlich als auch rechtspraktisch von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund lädt die Forschungsstelle Umweltrecht zu einem Vortrag mit anschließender Diskussion ein.
Am Mittwoch, 01. November 2023
Beginn: 18:00 Uhr s.t. im EG 18/19
Rechtshaus Rothenbaumchaussee 33
Referent:
RA Christian Uffelmann
GÖRG Rechtsanwälte, Hamburg