Liebe Studierende,
bitte beachten Sie, dass für die Zeit ab dem 15. Dezember 2023 eine neue Fassung der Hilfsmittelverfügung für das SPB-Studium in Kraft tritt. Die vorgenommenen Änderungen betreffen ausschließlich den SPB IV (Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen) und sind redaktioneller Art.
Ihr Prüfungsamt