Strafrechtlicher Moot Court mit Seminarschein (SoSe 2024)

Wir möchten Sie herzlich einladen, am Hamburger Criminal Law Mooting mitzuwirken. Der Moot Court zielt auf eine Revisionshauptverhandlung ab. Der aktuelle Fall behandelt Probleme aus dem materiellen Recht sowie aus dem Prozessrecht. Die Verteidigung hat gegen die Verurteilung Revision eingelegt. An einem Nachmittag Mitte Juni oder Anfang Juli werden im großen Saal des Hamburger Oberlandesgericht zwei Gruppen von jeweils bis zu neun Studierenden in einer öffentlichen Hauptverhandlung gegeneinander antreten und zugleich um die Fallentscheidung des Gerichts kämpfen, ein Team von der Universität Hamburg und ein Team von der Bucerius Law School.

Teilnahmebedingungen:

  • Teilnehmen können die Studierende, die das Vorlesung „Strafprozessrecht“ im Hauptstudium, aber noch nicht im Schwerpunkt XI gehört haben.
  • Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. März 2024. Eine Bewerbung ist ab sofort per E-Mail (hannah.ofterdinger@uni-hamburg.de) möglich. Bitte beachten Sie, dass die vorher hier angegebene E-Mail (ofterdinger@uni-hamburg.deNICHT korrekt ist und bereits versendete Bewerbungen an diese Adresse nicht berücksichtigt werden.
  • Die Bewerbung sollte einen Lebenslauf sowie ein kurzes Motivationsumschreiben umfassen bzw. enthalten, das eine halbe DIN-A4-Seite nicht überschreiten sollte.

Die Auswahlgespräche für das diesjährige Team werden am 10.04.2024 ab 17 Uhr stattfinden.

Seminarschein:

Für eine erfolgreiche Teilnahme erhalten Sie einen Seminarschein. Ihre Note wird aus dem mündlichen Vortrag und dem Schriftsatz jeweils für das Team ermittelt und für die – auch nicht vortragenden – Teammitglieder einheitlich vergeben. Beispiel GBA – Team 2: Note Argumentationsschrift 12 Punkte, ein Vortragender aus dem Team erhält 14, ein zweiter 12 Punkte – Gesamtnote nach Aufrundung 13 Punkte.

Ablauf des Moot Courts:

Die Studierenden werden zum einen die Rolle der Verteidigung vertreten, zum anderen die Stellung des im Revisionsverfahren beteiligten Generalbundesanwalts (GBA) einnehmen. Der GBA kann frei entscheiden, ob und inwieweit er die Revision aufgreift. Für die Bewertung dieser Verfahrensrolle ist zu berücksichtigen, dass die für den GBA tätigen Personen in besonderem Maße zur gesetzmäßigen, neutralen Entscheidung verpflichtet sind. Der GBA agiert der Idee nach wie das Gericht „im Namen des Volkes“. In der Verfahrenspraxis unterstützt er allerdings regelmäßig die Position der Staatsanwaltschaft.

Dem Gericht sitzt der Präsident des Oberlandesgerichts Hamburg Dr. Marc Tully und damit Hamburgs höchster (Fach-)Richter vor. Ein Beisitzer wird voraussichtlich der bundesweit angesehene Strafverteidiger Otmar Kury sein. Als weitere Beisitzer wurden unter anderem Richter am BGH a.D. Dr. Nikolaus Berger, die lange Zeit für die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität in Hamburg primär zuständige Oberstaatsanwältin a.D. Cornelia Gädigk, der langjährige Vorsitzende der Hamburger Rechtsanwaltskammer und der insbesondere als Revisionsspezialist führende Strafverteidiger Klaus-Ulrich Ventzke angefragt.

Bis zu neun Studierende können pro Hochschule teilnehmen. Mitte April 2024 wird bekanntgegeben, wer teilnehmen darf und wie sich die Rollen auf die beiden Hochschulen verteilen (Gruppe Verteidigung, Gruppe GBA). Liegen mehr Anmeldungen als Plätze vor, entscheiden wir nach dem Motivationsschreiben und zugunsten einer ausgewogenen Verteilung auf die Jahrgänge. Es ist dann an Ihnen, sich innerhalb der Gruppe auf zwei Teams aufzuteilen. Ein Team widmet sich der materiellrechtlichen Frage, eines den prozessualen Fragen. Die Vortragenden sind pro Gruppe (Verteidigung/GBA) auf drei Personen beschränkt. Sie werden von den gebildeten Teams bestimmt. Es dürfte sich anbieten, zum prozessualen Bereich zwei Vortragende pro Team vorzusehen.

Beide Gruppen müssen einen insgesamt mindestens 20- und maximal 24-seitigen Schriftsatz erstellen, für den die üblichen Formalia für Hausarbeiten gelten. Der Schriftsatz soll die Richtung des zu erwartenden Vortrages und Hauptargumente enthalten. Beide Teams innerhalb der jeweiligen Gruppen müssen jeweils mindestens 10 Seiten für diesen Schriftsatz erstellen. Das Gericht wird ggf. vor der Verhandlung Hinweise erteilen, die auszuwerten sind. Die Schriftsätze der anderen Gruppe werden vor der Verhandlung zur Verfügung gestellt.

Zum Ablauf der Hauptverhandlung: Nach einem auch das Publikum einführenden Sachbericht des Gerichts werden Verteidigung und Generalbundesanwaltschaft insgesamt jeweils – nach einer vom Gericht vorgegebenen Gliederung – rund 30 Minuten Zeit haben, ihre Kernpositionen zu den Problemkomplexen vorzutragen. Es schließen sich Fragen der Richter und Richterinnen in der Revisionshauptverhandlung an. Nachdem das Gericht beraten hat, wird es

  1. den Fall nach den vorgetragenen Argumenten und eigenen Überlegungen zu allen materiellrechtlichen und strafprozessualen Fragen entscheiden,
  2. die besten drei (Teil-)Vorträge und Diskussionsteilnahmen nach der rechtlichen Argumentation und den rhetorischen Stärken benoten,
  3. alle weiteren Vorträge und Diskussionsteilnahmen benoten und
  4. die insgesamt beste Gruppe (Verteidigung oder GBA) auszeichnen.

Wir hoffen, Sie sind interessiert, sich aktiv zu beteiligen oder doch die Hauptverhandlung im Juni zu besuchen!

Flyer (PDF)