Im November 2024 tritt das lang angekündigte Selbstbestimmungsgesetz endlich in Kraft. Menschenrechtlich ist die Reform der Korrekturverfahren des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und der Vornamen überfällig. Doch was regelt das Selbstbestimmungsgesetz eigentlich genau? Und wie viel Selbstbestimmung bringt es?

Gemeinsam mit Susanna Roßbach, wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, nehmen wir die neuen rechtlichen Regelungen kritisch unter die Lupe, diskutieren durch das Selbstbestimmungsgesetz konstruierte Vorstellungen von Geschlecht und lassen den Gesetzgebungsprozess und die damit verbundenen Diskurse noch einmal Revue passieren.

Wann? 09. Juli 2024 um 18.00 Uhr
Wo? EG 18/19 im Rechtshaus
Um Anmeldung hier wird gebeten. Spontane Teilnehmer*innen sind aber auch willkommen.
Hinweis zu barrierearmen Zugang: Das Rechtshaus ist auf Seite der Schlüterstraße über eine Rampe zu erreichen und auf der Seite der Rothenbaumchaussee ohne Stufen erreichbar. Gegenüber von dem Veranstaltungsraum EG 18/19 gibt es eine barrierearme Toilette, die mit einem Euroschlüssel geöffnet werden kann.