Im Rahmen des Seminars werden wir uns mit dem „Migrationsstrafrecht“ befassen, vornehmlich also mit den Strafvorschriften des Aufenthalts- und Asylgesetzes. Das Migrationsstrafrecht ist überwiegend verwaltungsakzessorisches Sonderstrafrecht, da zentrale Tatbestände nur von „Ausländern“ verwirklicht werden können. Im Zentrum stehen dabei die unerlaubte Einreise und der unerlaubte Aufenthalt sowie die jeweiligen strafrechtsdogmatische, verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Implikationen. Daneben wird ein Schwerpunkt auf dem sogenannten „Schleusertatbestand“ (§ 96 AufenthG) liegen. Das Migrationsstrafrecht steht gegenwärtig erneut im Zentrum gesetzgeberischer Aktivitäten, da der Gesetzgeber es auch als Mittel der Migrationskontrolle einzusetzen sucht. Dementsprechend werden im Seminar auch (straf-) rechtspolitische Fragen thematisiert.

Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme am Seminar setzt die Anfertigung einer Seminararbeit oder einer Examenshausarbeit sowie die Präsentation der Arbeitsergebnisse im Rahmen eines etwa zwanzig-minütigen Vortrags im Rahmen des Seminars voraus. Es kann ein Seminarschein erworben werden.

Seminar- oder Examenshausarbeiten

Es besteht die Möglichkeit, eine Seminararbeit oder eine Examenshausarbeit im SPB XI anzufertigen. Ausgabetermin für die Arbeiten ist grundsätzlich einheitlich der 3. März 2025. Die Bearbeitungszeit für Seminararbeiten soll fünf Wochen betragen, für Examenshausarbeiten ist die Bearbeitungszeit vier Wochen. Für Seminararbeiten kann ein abweichender Ausgabetermin nach der Vorbesprechung vereinbart werden.

Einführende Blockveranstaltung und Exkursion

Das Seminar findet im Rahmen einer Exkursion statt. Diese wird voraussichtlich vom 19. bis 21. Juni 2025 (alternativ: 22. bis 24. Mai 2025) stattfinden. Der Exkursionsort wird rechtzeitig mitgeteilt. Aller Voraussicht nach wird es sich jedoch um eine Jugendherberge an der Ost- oder Nordseeküste handeln. Bitte beachten Sie, dass Sie Kosten für An- und Abreise, zwei Übernachtungen und Verpflegung tragen müssen. Die An- und Abreise ist individuell zu organisieren. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden voraussichtlich zwischen 100 und 120 Euro betragen. Es wird geprüft, ob die Fakultät im Rahmen eines Reisekostenzuschusses etwa 40 Prozent der Kosten erstatten kann.

Es wird eine Vorbesprechung mit Einführung in das Themengebiet angeboten. Diese wird voraussichtlich am 29. Januar 2025 von 10 bis 14 Uhr im Rechtshaus stattfinden.

Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat: sekretariat-epik.jura@uni-hamburg.de

Eine unverbindliche Anmeldung ist bis zum 30.09.2024 möglich. Sobald die verfügbaren Plätze vergeben sind, wird eine Warteliste geführt.

 

Plakat (PDF)