Liebe Studierende,

der Fachsäule Öffentliches Recht und das Prüfungsamt weisen darauf hin, dass der SPB VIII (Umwelt- und Planungsrecht) – unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten an Prüfenden – überlaufen ist.

Das Dekanat der Juristischen Fakultät hat am 23. September 2024 beschlossen, die Anzahl der zur SPB-Prüfung zu zulassenden Studierenden im SPB VIII auf insgesamt 35 pro Jahr zu begrenzen. Studierende, die bereits zur SPB-Prüfung des SPB VIII zugelassen wurden, sind davon nicht betroffen.

Zur universitären SPB-Prüfung zugelassene Studierende beachten bitte, dass aufgrund der begrenzten Kapazitäten pro Semester nur eine eingeschränkte Anzahl an Aufgabenstellungen für Schwerpunkthausarbeiten ausgegeben werden können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Wer diese Verzögerungen bereits bei der Wahl des Schwerpunktbereichs vermeiden möchte, sollte auf andere Schwerpunktbereiche ausweichen. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des SPB VIII bleibt – trotz Begrenzung der Zulassungen zur SPB-Prüfung – davon unberührt.

Für Studierende, welche noch nicht zur SPB-Prüfung des SPB VIII zugelassen sind, richtet sich die Bearbeitung des Zulassungsantrages nach dem folgenden Prozedere:

  1. Zulassungsanträge für die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung des SPB VIII werden jeweils bis zum 15. Mai und 15. November eines jeden Jahres im Prüfungsamt gesammelt.
  2. Es werden je siebzehn Studierende zum 15. Mai und achtzehn Studierende zum 15. November eines jeden Jahres – im Rahmen eines Losverfahrens – zur SPB-Prüfung zugelassen. Das Losverfahren wird vom Schwerpunktbereichskoordinator durchgeführt.
  3. Unter Berücksichtigung des ab Ziffer 1 beschrieben Prozederes, kann der Zulassungsantrag nach ablehnender Entscheidung erneut beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Die vorgenannten Informationen sind auf der Homepage des SPB VIII seit dem 4. Oktober 2024 eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ivo Appel & Team Prüfungsamt