Sozialrechtliches Seminar im Wintersemester 2024/2025

Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach geplante und in Teilen bereits umgesetzte große Krankenhausreform prägt aktuell die gesundheitspolitische Diskussion. Am 17. Oktober 2024 um 11:45 Uhr stimmt der Bundestag über die große Krankenhausreform ab – es geht um das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG. Dieses Gesetz wird – voraussichtlich – zum 1.1.2025 eine Vielzahl von Änderungen im SGB V mit sich bringen.
Dass eine Krankenhausreform dringend erforderlich ist, dürfte nicht streitig sein. Viele Häuser stehen angesichts steigender Preise vor finanziellen Problemen; zugleich macht sich die zunehmende Personalknappheit immer mehr bemerkbar. Die Reform stellt den Bundesgesetzgeber schon aus kompetenzrechtlichen Gründen vor große Herausforderungen, weil die Regelung der Krankenhausplanung nach vorherrschendem Verständnis Ländersache ist. Aber auch die Vielzahl der konkreten Reformvorschläge, die das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und andere Gesetze betreffen werden, werfen zahlreiche juristische und sozialpolitische Fragen auf, die im Seminar im Wintersemester 2024 diskutiert werden sollen. Die besondere Herausforderung dieses Seminars besteht auch darin, das aktuelle Gesetzgebungsgeschehen im Blick zu behalten.

Zu den Themen:

Kompetenzrechtliche Fragestellungen im Kontext der Krankenhausreform

Die Sicherstellung der stationären Versorgung – welche verfassungsrechtlichen Vorgaben gibt es?

Grundrechtliche Probleme der Ambulantisierung von Krankenhausbehandlungen

Der Grundsatz der Trägervielfalt im Krankenhausplanungsrecht

Pflegepersonalvorgaben, Mindestmengen und Leistungsgruppen – wie weit geht die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für Regelungen zur Strukturqualität von Krankenhäusern?

Aktuelle Rechtsprobleme der Pflegepersonalvorgaben für Krankenhausbehandlungen

Eine Garantie der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung? Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen für die Übertragung von sozialversicherungsrechtlichen Aufgaben an die unmittelbare Staatsverwaltung aus Art. 87 Abs. 2 GG

Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung – ein neuer Typus von Krankenhaus?

Zur Reform der Notfallversorgung

Transparenz im Gesundheitswesen am Beispiel des Transparenzverzeichnisses zur Krankenhausbehandlung nach § 135d SGB V

Der Rettungsdienst als eigener Leistungsbereich des SGB V?

Die tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V

Seminarschein oder/und Schwerpunkthausarbeit

Sie können im Seminar einen Seminarschein erwerben, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen. Die Seminarleistung besteht aus der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Präsentation Ihrer Ergebnisse im Kreis der Seminarteilnehmer; dabei wird die schriftliche Leistung mit 60 %, die mündliche mit 30 % und die aktive Mitarbeit im Übrigen mit 10 % gewertet.

Zugleich können Sie das Seminar aber auch dafür nutzen, sich für die schriftliche Schwerpunktarbeit vorzubereiten. Deren Abfassung bereitet Studierenden mangels entsprechender Übung während des Studiums häufig Probleme, denn: Die Bearbeitung einer Themenarbeit ist etwas anderes als eine Fallbearbeitung und will gesondert vorbereitet sein.

Schließlich kann die schriftliche Leistung im Seminar auch selbst als Schwerpunkthausarbeit im Sinne von § 41 SPO geschrieben werden. In diesem Fall zählt für die Schwerpunktprüfung nur die schriftliche Arbeit; zugleich erwerben Sie aber durch die mündliche Präsentation einen Seminarschein, den Sie später etwa für eine Promotion benötigen.

Zeit und Ort der Veranstaltung; Ansprechpartnerin

Das Seminar wird im direkt am Ende bzw. im Anschluss an die Vorlesungszeit des Wintersemesters 2024 (3. und 4. Februar 2025) als Blockveranstaltung angeboten. Details werden rechtzeitig bekannt gemacht. Eine Vorbesprechung findet voraussichtlich Ende Oktober oder Anfang November 2024 statt.

Das gewünschte Thema kann nach der Anmeldung ab sofort bearbeitet werden; für Studierende, die ihre Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben wollen, gelten die gesonderten Vorgaben der SPO. Für sie wird ein neues Thema vorgegeben und die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Melden Sie sich also bitte nur dann an, wenn Sie sicher sind, dass Sie am Seminar teilnehmen wollen. Für Schwerpunktstudierende des SPB IV macht das erst am Ende des ersten Schwerpunktsemesters Sinn.

Wenn Sie sich für das Seminar anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei Dr. Sören Deister (soeren.deister@uni-hamburg.de). Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten – wir teilen Ihnen im Anschluss das zu bearbeitende Thema mit.

Wer seine Schwerpunkthausarbeit im Seminar schreiben möchte, wendet sich bitte direkt an Prof. Dr. Felix (dagmar.felix@uni-hamburg.de).

Seminarankündigung (PDF)