Die Themen Abschiebungen und Abschiebungshaft geraten zunehmend in den Mittelpunkt migrationspolitischer Debatten. Abschiebungshaft meint dabei die Inhaftierung von Ausländer:innen, um ihre Ausreisepflicht im Rahmen der Abschiebung durchzusetzen. Sie dient keinen Strafzwecken, wird jedoch unter ähnlichen Bedingungen zur Strafhaft vollzogen.
In den letzten Jahren hat sich der rechtspolitische Kurs verschärft. Haftzeiträume wurden ausgeweitet und erweiterte Inhaftierungsmöglichkeiten geschaffen. (Verfahrensrechtliche) Verbesserungen für die Situation der Betroffenen gab es kaum. Eine Ausnahme hiervon stellt der mit dem Rückführungsverbesserungsgesetz im Februar 2024 neu in das Gesetz aufgenommene Pflichtanwalt:in (§ 62d AufenthG) dar. Dieser erscheint geeignet, die Position der Betroffenen im Verfahren zu verstärken. Jedoch häufen sich Berichte von Anwält:innen, Sozialberater:innen und Betroffenen, dass die Norm ihre bezweckte Wirkung nicht entfaltet.
Wir wollen im Rahmen des Seminars rechtssoziologisch-empirisch untersuchen, inwieweit die Regelung die Situation für die Betroffenen tatsächlich verbessert und ihre Rechte im Verfahren stärkt. Hierzu werden wir verschiedene Akteur:innen (insbesondere Richter:innen, Rechtsanwält:innen, Soziale Beratungsstellen) interviewen und die gewonnen Erkenntnisse anschließend in einer gemeinsamen Publikation zusammenfassen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Studierenden (bevorzugt ab dem 4. Semester), als auch wissenschaftliche Mitarbeitende und Doktorand:innen, die an rechtssoziologischen Fragestellungen und einer praxisbezogenen Forschung interessiert sind. Vorkenntnisse im Migrationsrecht sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Wir behalten uns vor, ggf. anhand dieser Kriterien auf Grund der begrenzten Plätze (max. 16 Personen) eine Auswahl der Teilnehmenden vorzunehmen.
Leistungen und Ablauf:
Das Seminar findet als Blockseminar statt. In der ersten Veranstaltung (Dienstag, 15.04.2025, 16:15-18:30 Uhr) gibt Dipl.-Jur. Hannah Franz einen Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren, an dem sie beteiligt war. Außerdem wird Lina Tietze, Soziologin mit einem Master Abschluss in Internationale Migration und interkulturelle Beziehungen, eine Einführung in das empirische Arbeiten geben. In einer zweiten Veranstaltung (Samstag, 26.04.2025, 9:00-15:00 Uhr) werden wir die methodischen Kenntnisse auf unsere Forschungsfrage anwenden und Konzepte (insbesondere in Form von Fragebögen) für die Datenerlangung ausarbeiten. Es folgt die Feldphase, in der die Studierenden die Interviews mit den Akteur:innen durchführen. In einem dritten Termin (Samstag, 14. Juni, 9:00-15:00 Uhr) werden die Ergebnisse zusammengetragen und Strategien zur Auswertung entwickelt. Anschließend werten die Studierenden die Forschungsergebnisse in Kleingruppen aus. In einem vierten Termin (Samstag, 28.06.2025, 9:00-15:00 Uhr) werden die Ergebnisse präsentiert und zentrale Konfliktfelder herausgearbeitet. Anschließend (bis zum 15.08.2025) folgt die Schreibphase, in der die Studierenden einzeln oder zu zweit Teile der Gesamtpublikation schreiben. Die Publikation soll sowohl die rechtliche und faktische Ausgangslage, als auch methodische Vorüberlegungen und schließlich die ermittelten rechtstatsächlichen Problemfeldern umfassen und im Nachgang gemeinsam unter Co-Autor:innenschaft sämtlicher Beteiligter veröffentlicht werden.
Der Erwerb eines Seminarscheins ist möglich. Die Anfertigung einer Schwerpunkthausarbeit wird nicht angeboten.
Anmeldung:
Bei Interesse an der Veranstaltung melden Sie sich bitte unter Angabe von Namen, Matrikelnummer, Fachsemester und kurzer (!) Erläuterung ihrer Motivation (2-3 Zeilen) per E-Mail an hannah.franz@uni-hamburg.de.