Liebe Studierende,

mit Dekanatsbeschluss vom 17. Dezember 2024 wird die Zulassungsbegrenzung zur SPB-Prüfung im SPB II zum 1. April 2025 aufgehoben.

Die Bekanntmachung zur Begrenzung der Zulassung von Teilnehmer:innen zur SPB-Prüfung im SPB II (Schwerpunktbereich II: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung) vom 12. September 2023 verliert mit dem genannten Datum (1. April 2025) ihre Gültigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Wolfgang Wurmnest & Team Prüfungsamt

Bekanntmachung (PDF)