Liebe Studierende,
der Schwerpunktbereichskoordinator des SPB XI und das Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg weisen darauf hin, dass der universitäre Schwerpunktbereich SPB XI (Kriminalität und Kriminalitätskontrolle) ab dem Wintersemester 2025/26 eine neue Ausrichtung
von SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
Vertiefung im Strafprozessrecht; Sanktionen des Allgemeinen Strafrechts einschließlich des Rechts der Strafzumessung; Kriminologie; sowie nach Wahl der zu prüfenden Personen
- Jugendstrafrecht und Jugendkriminologie oder
- Grundzüge des Völkerstrafrechts sowie des internationalen und europäischen Strafrechts
in SPB XI: Strafrecht im Kontext
Pflichtfächer für alle SPB-Studierenden:
- Strafprozessrecht – Vertiefung (2 SWS)
- IT-Strafrecht (2 SWS)
- Strafrechtsgeschichte (1 SWS)
- Vertiefung im Strafrecht (1 SWS)
Wahlpflichtfächer:
Unterschwerpunkt Internationales
1. Internationales und Europäisches Strafrecht (2 SWS)
2. Völkerstrafrecht (2 SWS)
Unterschwerpunkt Kriminologie
1. Kriminologie (2 SWS)
2. Sanktionenrecht (2 SWS)
erhalten wird. Die vorgenannte Änderung tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Der bisherige Schwerpunktbereich „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ wird in dieser Form eingestellt.
Die Ausbildung des neu strukturierten Schwerpunktbereich XI zielt darauf ab, die in der Grund- und Aufbauphase (ehem. Grund- und Hauptstudium) erworbenen Kenntnisse im Strafrecht zu vertiefen und praxisorientiert in ausgewählten Bereichen zu erweitern. Die Studierenden sollen grundlegende sowie vertiefte Kenntnisse in zentralen Themen wie Strafprozessrecht, Sanktionsrecht und Kriminologie oder internationales Strafrecht erwerben, und dabei auch empirische Forschungsergebnisse kritisch rezipieren können. Zusätzlich wird durch Wahlpflichtveranstaltungen und Seminare die Möglichkeit geboten, sich in spezialisierten Themenbereichen und angrenzenden Disziplinen weiterzubilden und praktische Einblicke in die berufliche Realität zu erhalten.
Über die vorgenannte Änderung wurden Sie bereits im Rahmen der am 16. April 2025 durchgeführten Informationsveranstaltung zum Studium der Schwerpunktbereiche und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung, über die Veranstalter/in des Schwerpunktbereichs SPB XI informiert.
Die letzten regulären Veranstaltungen des SPBs „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ finden im Wintersemester 2025/26 statt.
Die letztmögliche Zulassung zur SPB-Prüfung des SPBs „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ wird am 15. November 2025 möglich sein.
Die letzte Möglichkeit zur Ausgabe der Hausarbeit im für den SPB „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ wird bis zum 29. September 2026 angeboten. Die (letzte) Wiederholungsmöglichkeit der Hausarbeit wird bis zum 30. April 2027 bestehen.
Die letzte Klausur für den SPB „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ wird im Rahmen des zweiten SPB-Klausurtermin 2026 angeboten. Die letzte Wiederholungsklausur wird im Rahmen des zweiten SPB-Klausurtermins 2027 angeboten.
Die letzte mündliche SPB-Prüfung des SPB „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ wird bis zum 30. September 2027 möglich sein.
Für Studierende, die an Lehrveranstaltungen des SPB „Kriminalität und Kriminalitätskontrolle“ teilgenommen haben, ist damit sichergestellt, dass Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes erbracht werden können. Es wird gebeten, dies im Rahmen Ihrer Studienplanung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
SPB-Koordinator und Team Prüfungsamt
- Download Bekanntmachung (PDF)