Die Menschenwürde bildet den normativen Kern moderner Verfassungsstaatlichkeit. Sie ist das Fundament der Grundrechte und Ausdruck der Idee moralisch gleicher und freier Individuen. Doch steht ihr universeller Anspruch in einem Spannungsverhältnis zu ihrer konkreten Wirkmacht: Während die Menschenwürde als menschenrechtliches Leitbild staatliche Macht begrenzt, kann sie zugleich zur Bevormundung, Ausgrenzung und als ideologisches Konstrukt instrumentalisiert werden.
Von der philosophiegeschichtlichen Herleitung über die Bedeutung auf staatlicher, suprastaatlicher und internationaler Ebene bis hin zu wichtigen verfassungsrechtlichen Entscheidungen gilt es, das Spannungsverhältnis nachzuzeichnen und zu analysieren. Dabei wird besonderer Wert auf die juristische Argumentation gelegt, mit der die gerichtliche Praxis Fallgestaltungen unter Berufung auf die Menschenwürde aufzulösen versucht.
Prof. Dr. Johannes Caspar bietet hierzu am 22. und 23. Januar 2026 ein Blockseminar an. Eine Vorbesprechung wird am 6. November 2025 stattfinden (nicht verpflichtend).
Schicken Sie gerne Ihre Seminaranmeldung mit Themenwünschen (Erstwunsch, Zweitwunsch, Drittwunsch bitte angeben) noch bis zum 31.10.25 an das Sekretariat.
Weitere Informationen finden Sie in der Seminarankündigung.