Für das im Wintersemester 2018/19 angebotene Seminar „Die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in Strafsachen“ sind noch Plätze frei.
Gegenstand des Seminars sind Rechtsfragen, die im regulären Studium oft zu kurz kommen (müssen) und die bei der Einlegung der Verfassungsbeschwerde vielmals nicht beachtet werden. In meiner Zeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts musste ich oft feststellen, dass viele Verfassungsbeschwerden schon daran scheitern, dass sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen. Deshalb möchte ich die Teilnehmer(innen) mit den wichtigsten „Stolpersteinen“ vertraut machen, die oft selbst Anwältinnen und Anwälten nicht geläufig sind.
Das Seminar richtet sich an alle am Strafrecht und am Verfassungsrecht Interessierten und wird geblockt voraussichtlich Ende Januar 2019 angeboten. Im Rahmen des Seminars sollen die Studierenden ein mündliches Referat halten. Sie können durch Abgabe einer Seminararbeit, die bis Semesterende möglich ist, den nach der Promotionsordnung erforderlichen Seminarschein erwerben. Es besteht zudem die Möglichkeit zur Anfertigung einer Examenshausarbeit im Schwerpunktbereich XI (Kriminalität und Kriminalitätskontrolle).
Eine Vorbesprechung des Seminars findet am Dienstag, den 6. November 2018 um 11.00 Uhr in Raum 131 statt.
Sie können sich ab sofort unter epohlreich@gmx.net (bitte unter Angabe Ihres Namens, der Matrikelnummer, des Fachsemesters und gegebenenfalls des von Ihnen präferierten Themas) anmelden. Außerdem können Sie sich im Rahmen des Vorbesprechungstermins persönlich anmelden.
Seminarankündigung (PDF)