Im Sommersemester 2016 bietet Priv.-Doz. Dr. Claudio Franzius ein Seminar im Schwerpunkt VII „Information und Kommunikation“ an. Behandelt werden sollen Grundrechtsprobleme im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Google. Das betrifft zum einen die Frage, inwieweit Google überhaupt an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden ist. Zum anderen soll der schwierigen Frage nachgegangen werden, ob sich Google nicht bloß auf die Wirtschaftsgrundrechte, sondern auch auf die Kommunikationsgrundrechte berufen kann. Hier soll thematisiert werden, inwieweit auch die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit einschlägig sein könnte.

Das Seminar richtet sich nicht nur an Studierende des Schwerpunktbereichs, sondern auch an Studierende mit Interesse an grundrechtlichen Fragestellungen. Stattfinden soll das Seminar geblockt am Ende des Semesters. Ein verbindlicher Vorbesprechungstermin mit weiteren Informationen und der Vergabe von Referatsthemen findet statt am

 04.Mai 2016 in ..(EG 20).. um 14.00 Uhr (s.t.)

 Rückfragen und Anmeldungen bitte an: claudio.franzius@rz.hu-berlin.de

Ablauf und Themen

I. Grundrechtsmaßstäbe

  1. National, europäisch, international
  2. Europäisierung der Drittwirkungsdogmatik?
  3. Objektiv-rechtlicher Schutz

II. Google als Grundrechtsadressat

  1.  Persönlichkeitsrechte
  2. Datenschutz (Recht auf Vergessen)
  3. Informationsfreiheit

 III. Google als Grundrechtsträger

  1. Rundfunkfreiheit
  2. Meinungsfreiheit?
  3. Pressefreiheit?