Die 61. Junge Tagung Öffentliches Recht wird vom 23. bis 26. Februar nach über 20 Jahren wieder an der Universität Münster veranstaltet. Sie steht unter dem Titel „Zugang zu Recht“ und fragt nach den Möglichkeiten, über Recht zu verfügen und dessen tatsächliche Gestalt zu prägen. Wer hat Zugang zu Recht? Ist dies zu recht so? Die Wissenschaft vom öffentlichen Recht ist in besonderem Maße berufen, das Recht auf seine Machtstrukturen hin zu befragen und Machtasymmetrien und Freiheitsgefährdungen auszumachen. Fragen nach den Einflüssen auf Rechtserzeugung, Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung wollen wir uns in unterschiedlichen Feldern und auf unterschiedliche Arten nähern. Neben klassischen Vorträgen sind auch zweimal Impulsvorträge geplant, bei denen jeweils zwei Referent*innen 10 Minuten zu den Themen „Gerichte vs. Gesetzgeber“ und „Private Interessen im Gesetzgebungsprozess?“ sprechen werden. Anschließend findet eine – im Vergleich zum klassischen Format längere – Diskussion statt.