Für die Korrektur von Klausuren im Wirtschaftsverwaltungsrecht suchen wir für das SoSe 2021 Korrekturassistentinnen und Korrekturassistenten

 

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts – in diesem Falle Wirtschaftsverwaltungsrecht – und in der Regel ein überdurchschnittliches Erstes und/oder Zweites Juristisches Staatsexamen.

 

Die Korrektur der Klausuren findet voraussichtlich vom 26.07.2021 bis 16.08.2021 statt.

 

Die Vergütung erfolgt nach der Ableistung sogenannter Korrektureinheiten (KE), eine KE beträgt derzeit € 4,68 (1 Klausur: 3 KE).

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (einfache Kopie des/der Examenszeugnisse(s), tabellarischer  Lebenslauf,  andere  relevante  Nachweise)  bevorzugt per E-Mail bis zum 30.06.2021 an dinah.cassebaum@uni-hamburg.de

oder per Post an

Universität Hamburg

Institut für Internationale Angelegenheiten

Dinah Cassebaum

Rothenbaumchaussee 33

20148 Hamburg