Liebe Studierende, sehr geehrte Damen und Herren,
am 10. Mai um 16 Uhr (c. t.) wird
Herr Volker Sander, Richter am BGH (II. Senat),
im Rahmen der Vorlesung „Kapitalmarktrecht“ (Prof. Dr. Dörte Poelzig) einen Gastvortrag halten, zu dem Sie herzlich eingeladen sind.
Volker Sander ist Richter im II. Zivilsenat des BGH, der vor allem mit gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Fragen befasst ist. Herr Sander wird zu drei Entscheidungen des BGH zum Übernahmerecht nach dem Wertpapierübernahmegesetz (WpÜG) referieren. Gegenstand der Entscheidungen ist jeweils die Pflicht des Bieters, bei öffentlichen Übernahmeangeboten den Aktionären der Zielgesellschaft eine „angemessene“ Gegenleistung zu zahlen. Was eine „angemessene“ Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft ist, bestimmt sich neben dem durchschnittlichen Börsenkurs der Zielgesellschaft auch nach der Gegenleistung des Bieters bei Vorerwerben von Aktien der Zielgesellschaft. In „Celesio I“ (Urt. vom 7.11.2017 – II ZR 37/16) sowie „Celesio II“ (Urt. vom 23.11.2021 – II ZR 312/19 und II ZR 315/19) hat der BGH wichtige Leitplanken zu dieser Frage gezogen.
Die Präsenzveranstaltung findet im Hörsaal des Rechtshauses, Rothenbaumchaussee 33, statt.