Der neue Anti-Whistleblower Paragraph: Verfassungswidrig?

 

Prof. Dr. Ka­tharina de la Du­rantaye, LL.M. (Yale) im Ge­spräch mit  

Prof. Dr. Nora Mar­kard, MA (Kings College London)

 

– 15. ​J­uni 2017 – 18.00 Uhr s.t. – Rhs in Raum A 131 –

 

„Der von der großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand

(§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe,  

ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Damit  

kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit  

investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und  

Helfer. Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten  

hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im  

Strafgesetzbuch eingelegt.“

 

Die Referentin, Prof. Dr. Katharina de la Durantaye ist eine der  

Verfasser*innen dieser Klage. Sie ist Juniorprofessorin für  

Bürgerliches Recht, insbesondere internationales Privatrecht und  

Rechtsvergleichung an der HU Berlin und unter anderem  

Prozessvertreterin der Gesellschaft Für Freiheitsrechte (GFF).

Prof. Dr. Nora Markard, MA ist Juniorprofessorin für Öffentliches  

Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der UHH und unter  

anderem Vorstandsmitglied der GFF.

 

Wir freuen uns sehr auf diesen mit Sicherheit sehr spannenden  

Vortrag und laden herzlichst dazu ein!

Im An­schluss gibt es wieder für Studentinnen ein ge­meinsames  

Aben­dessen mit den Re­fe­rentinnen!

 

 

Link zur Veranstaltung: http://t1p.de/tpzw

 

weitere Informationen zum Thema:

https://freiheitsrechte.org/pressemitteilung-datenhehlerei/

https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/