Der neue Anti-Whistleblower Paragraph: Verfassungswidrig?
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale) im Gespräch mit
Prof. Dr. Nora Markard, MA (Kings College London)
– 15. Juni 2017 – 18.00 Uhr s.t. – Rhs in Raum A 131 –
„Der von der großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand
(§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe,
ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Damit
kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit
investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und
Helfer. Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten
hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im
Strafgesetzbuch eingelegt.“
Die Referentin, Prof. Dr. Katharina de la Durantaye ist eine der
Verfasser*innen dieser Klage. Sie ist Juniorprofessorin für
Bürgerliches Recht, insbesondere internationales Privatrecht und
Rechtsvergleichung an der HU Berlin und unter anderem
Prozessvertreterin der Gesellschaft Für Freiheitsrechte (GFF).
Prof. Dr. Nora Markard, MA ist Juniorprofessorin für Öffentliches
Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der UHH und unter
anderem Vorstandsmitglied der GFF.
Wir freuen uns sehr auf diesen mit Sicherheit sehr spannenden
Vortrag und laden herzlichst dazu ein!
Im Anschluss gibt es wieder für Studentinnen ein gemeinsames
Abendessen mit den Referentinnen!
Link zur Veranstaltung: http://t1p.de/tpzw
weitere Informationen zum Thema:
https://freiheitsrechte.org/pressemitteilung-datenhehlerei/
https://freiheitsrechte.org/datenhehlerei/