am 1. Dezember 2017 veranstaltet das IIFS unter Leitung von Herrn Prof. Dr. Jürgen Lüdicke in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Internationales Steuerrecht (IFA) in der Handelskammer Hamburg die 34. Hamburger Tagung zur Internationalen Besteuerung unter dem Motto: „Internationales Steuerrecht am Scheideweg“

Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung stehen aktuelle Entwicklungen und Problembereiche in dem sich wandelnden internationalen Umfeld.

Dargestellt und intensiv diskutiert werden von namhaften Experten aus den verschiedensten Bereichen von Steuerpraxis und Steuerwissenschaft Reformnotwendigkeiten der Unternehmensbesteuerung in Deutschland, Probleme der Hinzurechnungsbesteuerung sowie die immer bedeutsamer werdenden internationalen Streitbeilegungsmechanismen. Schließlich wird ausgelotet, ob noch Gestaltungsraum für sogenannte Hybrids besteht.

Die Vorträge befassen sich im Einzelnen mit folgenden Themen:

  • Aktuelle Rechtsprechung des BFH
    Dr. Roland Wacker
    Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, I. Senat, München
  • Aktuelle Steuerrechtsentwicklungen im Ausland – Überblick und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
    Kirsten Birnbaum
    Senior Vice President, Leiterin der Konzernsteuerabteilung, SAP SE, Walldorf
  • Hybrids – alle Schotten dicht?
    Prof. Dr. Stefan Köhler
    Partner EY, Frankfurt/Eschborn
  • Hinzurechnungsbesteuerung – Bestandsaufnahme und Reformbedarf
    Dr. Klaus-Jörg Dehne
    Head of Tax Controversy, Bayer AG, Leverkusen
  • Internationale Streitbeilegungsmechanismen
    Dr. Stefan Greil
    Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Als Podiumsdiskutanten sind geladen:

  • Malte Fidler, Global Head of Tax and Trade Governance, Boehringer Ingelheim MinDirig
  • Martin Kreienbaum, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Oliver Nußbaum, Global Head of Tax, BASF SE
  • Dr. Roland Wacker, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München

Genauere Informationen können online unter www.tagung.iifs.de abgerufen werden. Für Promotionsstudenten ist die Teilnahme zu einem reduzierten Betrag von 75 € möglich. Ein begrenztes Kontingent für Vollzeitstudierende (Beitrag: 35 €) besteht ebenfalls.