Das ZVG v. 1897 regelt, mit der ZPO verklammert durch deren § 869, vor allem die Zwangsverwertung von Immobilien. Die erhebliche praktische Bedeutung des ZVG wird typischerweise in der akademischen Lehre nicht abgebildet. In den Fokus gerät der Rechtsstoff jetzt jedoch (zusätzlich) durch ein Reformvorhaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, das Anregungen auch vermehrt vom europäischen Rechtsvergleich erwartet.
Zu diesem Seminar sind Themen bereits vergeben; die unten gelisteten Themen sind indessen noch frei. Die Veranstaltung soll als Blockseminar in der 39. KW stattfinden, nach gegenwärtiger Planung am Dienstag, dem 27. Sept. 2016. Bei Interesse wenden Sie sich gern an klaus.bartels-2@uni-hamburg.de .