Prof. Dr.h.c. Christa Randzio-Plath Wintersemester 2016/2017

Inhalt

Gender im Europa- und Völkerrecht sind alte, neue Themen die in der politischen aber auch juristischen Relevanz deutlich an Boden gewonnen haben.

Rechtspolitisch konnten Fortschritte insbesondere mit den UN-Konventionen, aber auch mit den EU-Verträgen von Amsterdam und Lissabon erzielt werden. Von besonderer Bedeutung ist die qualitative Verbesserung von Rechtsinstrumenten von gleichstellungspolitischen Anliegen. Dies wird auch in der aktuellen UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unterstrichen.

Das Seminar bildet in einer Gender-Themen-Konzentration die Relevanz von Völker- und Europarecht in den Bereichen Krieg und Frieden, Gewalt, Flucht und Verfolgung, Antidiskriminierungsrecht, Macht und Governance, Wirtschafts- und Arbeitswelt, Work-Life-Balance und Familienpolitik, Genderstereotype, Feminismus, Gleichstellungspolitische Herausforderungen, Gendermainstreaming und Genderbudgeting ab.

Lernziel

Diese Veranstaltung betrachtet die Europäische Union als Werte- und Rechtsgemeinschaft anhand der Vertragsbestimmungen, der europäische Rechtsprechung und europäischen Programme. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen werden am Ende des Kurses die Institutionen und Instrumente europäischer Gleichstellungspolitik in Bezug auf Antidiskriminierung, Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung auf ihre Umsetzung hin beurteilen können. Des Weiteren werden die nationalen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsgesetzgebungen verglichen werden, um sie in ihrer Effektivität und Praktikabilität zu bewerten. Die Studierenden werden die Strategien der Gleichstellung prüfen und weiterentwickeln. Dabei werden das Völkerrecht sowie der internationale Rahmen z.B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung (CEDAW) einbezogen.

Ablauf

Das Seminar wird während des Semesters am Mittwoch von 16-20 Uhr ab dem 19.Oktober in Raum BG 9, Rothenbaumchaussee 33 stattfinden.

Seminarscheine, die laut §3 der Promotionsordnung Hamburgs, Zulassungsvoraussetzung für eine Promotion sind, können durch eine Hausarbeit (ca. 20 Seiten) und ein 15-minütiges Referat erworben werden. Die Referate sollen fortlaufend während der Kurstermine ab dem zweiten Termin, zu den jeweiligen Themenschwerpunkten stattfinden.

Die Veranstaltung gliedert sich wie folgt:

Kurs I: Geschlechtergerechtigkeit – Theorie und soziale Wirklichkeit
Kurs II: Frauen und Völkerrecht I
Kurs III: Frauen und Völkerrecht II
Kurs IV: Antidiskriminierung und Gleichstellung
Kurs V: Gleichstellung von Frauen in Politik und Gesellschaft in Europa – Frauen und Macht
Kurs VI: Frauen und Arbeitsmarkt in Europa
Kurs VII: Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Europa