Die nächste Aufsichtsarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung findet am 15.02 oder 16.02.2017 statt.
Anmeldeschluss ist der 04.01.2017 (Eingang im Prüfungsamt oder Fristenbriefkasten! Ein Poststempel dient nicht der Fristwahrung)
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zulassung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung spätestens am 21.12.2016 beantragen müssen, wenn Sie an der Klausur am 15.02 oder 16.02.2017 teilnehmen möchten. Studierende, deren Zulassungen zu einem späteren Zeitpunkt im Prüfungsamt eingehen, können frühestens an dem Klausurtermin im Mai 2017 teilnehmen.
Ihr Prüfungsamt