Die neue Pflegeversicherung

Sommersemester 2017

Das Seminar bietet die Möglichkeit, sich mit sozialpolitisch
interessanten und auch für die Schwerpunktprüfung relevanten
Themenkomplexen vertieft auseinanderzusetzen.
Im kommenden Semester geht es um die „Neue Pflegeversicherung“.
Insbesondere die zum 1.1.2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen
haben mit Blick auf den an-spruchsberechtigten Personenkreis einen
grundlegenden Paradigmenwechsel herbei-geführt, den es näher zu
betrachten gilt. Aber auch die Rechtsstellung der Pflegeper-sonen wurde
reformiert – und das hat unmittelbare Konsequenzen für andere Berei-che
des Sozialrechts.

Geboten wird die Möglichkeit zur Anfertigung einer schriftlichen Arbeit
mit mündli-cher Präsentation zum Erwerb eines Seminarscheins, etwa im
Hinblick auf die Erfül-lung der Promotionsvoraussetzungen oder auch zur
Übung für die Schwerpunkthaus-arbeit.
Für Studierende des Schwerpunkts IV (Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen
Bezügen) besteht die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Schwerpunktarbeit
im Rahmen des Kur-ses. Vor diesem Hintergrund wird auf die Bekanntgabe
der Einzelthemen verzichtet.
Die Plätze sind begrenzt – eine schnelle Anmeldung ist daher sinnvoll.
Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene
Themenvor-schläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der
Veranstaltung einfügen.
Anmeldung und nähere Auskünfte bei Wiss. Mit. Kilian Ertl
(kilian.ertl@uni-hamburg.de).
Das Seminar wird im Sommersemester 2017 als Blockveranstaltung am
Semesterende stattfinden.
Anfang Mai wird eine Vorbesprechung stattfinden, deren Termin und Ort
den Interes-senten noch bekannt gegeben werden.