Seit jeher gehört es zu den zentralen Herausforderungen des Rechts, einheitliche Regeln für eine heterogene Gesellschaft bereitzustellen. Gerade in der letzten Zeit ist der Umgang insbesondere mit religiöser und kultureller Pluralität durch die Migrations- und Integrationsdebatte wieder verstärkt in den Blick gerückt. In diesem Seminar werden wir uns damit auseinandersetzen, wie das Privatrecht mit unterschiedlichen Facetten von Vielfalt umgeht. Spielen Kriterien wie sprachlicher, kultureller oder religiöser Hintergrund, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexuelle Orientierung im Privatrecht eine Rolle und wenn ja, welche? Im Zentrum der Betrachtungen sollen dabei die allgemeine Rechtsgeschäftslehre sowie vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse stehen; daneben werden auch das Familienrecht, das IPR, das AGG und das Zivilprozessrecht berücksichtigt. Je nach den Interessen der Teilnehmenden können weitere Aspekte thematisiert werden; insbesondere sind auch rechtsvergleichende Perspektiven willkommen.

Am Donnerstag, 04. Mai 2017, 16:00h-17:30h UG 11 findet die Vorbesprechung mit Themenvergabe statt.

Das Seminar selbst wird als Blockveranstaltung am 18. und 19. Juli 2017 (Di/Mi) ganztägig stattfinden.

Nähere Informationen sowie Themenvorschläge entnehmen Sie bitte der Seminarankündigung (pdf). Interessierte Studierende können sich bereits jetzt (gerne auch unter Angabe eines Themenwunsches) anmelden bei mareike.schmidt@jura.uni-hamburg.de.




Seminarankündigung_SoSe2017.pdf