– 15. ​J­uni 2017 – 18.00 Uhr s.t. – Rhs in Raum A 131 –

„Der von der großen Koalition neu geschaffene Straftatbestand (§ 202d StGB) stellt den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen. Damit kriminalisiert das Gesetz einen wichtigen Teil der Arbeit investigativer Journalisten und Blogger sowie ihrer Informanten und Helfer. Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt.“

Die Referentin, Prof. Dr. Katharina de la Durantaye ist eine der Verfasser*innen dieser Klage. Sie ist Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der HU Berlin und unter anderem Prozessvertreterin der Gesellschaft Für Freiheitsrechte (GFF).

Prof. Dr. Nora Markard, MA ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Global Constitutionalism an der UHH und unter

anderem Vorstandsmitglied der GFF.

Wir freuen uns sehr auf diesen mit Sicherheit sehr spannenden Vortrag und laden herzlichst dazu ein!

Im An­schluss gibt es wieder für Studentinnen ein ge­meinsames

Aben­dessen mit den Re­fe­rentinnen!

Link zur Veranstaltung

weitere Informationen zum Thema:

Pressemitteilung zur Verfassungbeschwerde der GFF gegen den Anti-Whistleblower-Paragraphen zur “Datenhehlerei”

Anti-Whistleblowing-Gesetz “Datenhehlerei”