Die Reformation führte nicht nur zu einer Umwälzung auf allen theologischen Feldern: Neben der Neubestimmung vielfältiger theologischer Inhalte machte die Reformation auch eine Neuorganisation des Kirchenwesens erforderlich. Stand der Ekklesiologie und insbesondere auch die Funktion eines kirchlichen Amtes bereits von Anfang an mit im Kern des Interesses der Reformatoren, ergab sich hier schon früh ein Spannungsfeld zwischen Theologie und dem überkommenen Staats- und Kirchenrecht. Vielfach wurde die kirchliche Neuprdnung durch Praktikabilitätsabwägungen geprägt: Inbesondere ergriffen die Landesherren hier als Protagonisten die Initiative zur Reorganisation des Kirchenwesens und ihren Territorien und zur Verwaltung des Kirchenguts.
Das Seminar beleuchtet die Sichtweise der Reformatoren auf die äußere Ordnung der Kirche wie auch auf ihr Verhältnis zum Recht und zum Staat bis in die Zeit des Westfälischen Friedens. Zugleich werden hier die verschiedenen Lösungsansätze der Jurisprudenz dieser Epoche hinsichtlich der Kirchenordnung und der Handhabung des Kirchenguts betrachtet.