Zum 1. Januar 2017 ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach jahrelanger Diskussion eingeführt worden. Was hat sich für die Versicherten verändert, was für die Gutachter?
Dr. Schünemann wird einen Einblick in die Begutachtungspraxis des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nord (MDK Nord) geben und lädt zur Diskussion über folgende Aspekte ein:
• Die allgemeine Einordnung des als Paradigmenwechsels bezeichneten Systemwechsels. Was hat sich für die Versicherten verändert?
• Welches sind die Auswirkungen des neuen Begutachtungsinstrumentes auf die Gutachter?
• Welche Schwierigkeiten bringt die Umsetzung des neuen Begutachtungsverfahrens mit sich?
AM DIENSTAG, 17. OKTOBER 2017
18:15 UHR, IM RECHTSHAUS, RAUM EG 18/19
REFERENT: DR. MARTIN SCHÜNEMANN, Leiter der Abteilung Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord
Fakultät für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik , Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg