Zum 1. Januar 2017 ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nach jahrelanger Diskussion eingeführt worden. Was hat sich für die Versicherten verändert, was für die Gutachter?

Dr. Schünemann wird einen Einblick in die Begutachtungspraxis des Medizinischen Diens­tes der Krankenversicherung Nord (MDK Nord) geben und lädt zur Diskussion über folgen­de Aspekte ein:

Die allgemeine Einordnung des als Paradigmenwechsels bezeichneten Systemwechsels. Was hat sich für die Versicherten verändert?

Welches sind die Auswirkungen des neuen Begutachtungsinstrumentes auf die Gutach­ter?

Welche Schwierigkeiten bringt die Umsetzung des neuen Begutachtungsverfahrens mit sich?


AM DIENSTAG, 17. OKTOBER 2017

18:15 UHR, IM RECHTSHAUS, RAUM EG 18/19

REFERENT: DR. MARTIN SCHÜNEMANN, Leiter der Abteilung Pflegeversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nord

Fakultät für Rechtswissenschaft, Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik , Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg