Das neue Datenschutzgesetz für Europa

Die Datenschutzgrundverordnung der EU schafft für einen Einzugsbereich von mehr als einer halben Milliarde Menschen einen unmittelbar geltenden Regelungsrahmen, der künftig nicht nur innerhalb der EU gilt, sondern auch von Unternehmen aus Drittstaaten, die ihre Waren und Dienstleistungen in der EU anbieten, beachtet werden muss. Das Seminar dient einer Diskussion der Strukturen und wesentlichen Inhalte der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Regelungen und soll in einem Rechtsbereich Orientierung verschaffen, der künftig erheblich an Bedeutung gewinnen wird.

Es ist geplant, das Seminar in zwei Teilen abzuhalten. Teil I behandelt die allgemeinen Regelungen, die Betroffenenrechte, die Pflichten und Rechte der Verantwortlichen und die Regelungen zur Datenübermittlung in Drittstaaten. Teil II wird im Wintersemester 2018/2019 folgen. Hier sollen die Strukturen des Rechtsvollzugs, das Kooperationsprinzip und das Kohärenzverfahren, die Behördenorganisation auf EU-Ebene, die Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten und die besonderen Bereiche der Verarbeitung thematisiert werden.

Das Seminar wird als Blockveranstaltung vom 12.-13. Juli 2018 veranstaltet. Der Ort wird noch bekanntgegeben.

Die Teilnehmer können bei Übernahme eines Referats (schriftlicher Umfang 20-25 Seiten, Vortrag ca. 30-45 Minuten) einen Seminarschein erwerben.

Die Anfertigung einer Hausarbeit im Schwerpunkt ist nach Rücksprache möglich.

Auf Wunsch können gern auch individuelle Themen vorgeschlagen und übernommen werden.

Anmeldungen zum Seminar sind bitte bis spätestens zum 20.5.2018 an johannes.caspar@datenschutz.hamburg.de zu richten.

Eine Vorbesprechung des Seminars findet am 30.5.2018 um15 Uhr in Raum 516 beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6, Block C, 5. Stock, statt.

Vollständige Seminarankündigung (PDF)