Ausschreibung von Promotionsstipendien an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law im Forschungsprojekt:

„Algorithmen in der Medizin und ihre rechtliche Rahmenbedingungen“.

Im Rahmen des Schwerpunktes „Digitalisierung und Recht“ der Fakultät für Rechtswissenschaft und der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law schreiben wir bis zu drei Stipendien aus für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und dem Fachbereich für Informatik unserer Universität. Schwerpunkt dieses Vorhabens ist die Nutzung von lernenden Algorithmen bei der Beratung und Behandlung von Patienten.

Wissenschaftlich geht es dem Projekt unter medizinischen Gesichtspunkten um die Entwicklung und Evaluation von Werkzeugen und lernenden Algorithmen als Big Data-Anwendungen, die eine objektivierbare Aufklärung und Therapieauswahl in einem Feld ermöglichen sollen, in dem die Behandlungsmöglichkeiten durch die medizinischen Standards und Empfehlungen nur unzureichend durch die Grundsätze evidenzbasierter Medizin abgesichert sind. Das fakultätsübergreifende Projekt verfolgt dabei das Ziel, die Ergebnisqualität der Behandlung anhand von Registerdaten- und Routinedatenquellen darzustellen, relevante Einfluss- und Störfaktoren zu identifizieren und ein prognostisches Vorhersagemodell (Risikoscore) zu entwickeln, das durch Massendaten validiert werden soll. Das Modell soll anhand von stetig wachsenden Register- und Routinedaten selbst eine regelmäßige Adjustierung vornehmen. Der Risikoscore soll dabei den Patienten, Angehörigen, Behandlern und ggf. auch Dritten zur Verfügung stehen und browserbasiert und/oder als App entwickelt werden.

Rechtlich stellen sich dabei unterschiedliche Fragestellungen, von denen hier drei exemplarisch aufgegriffen werden solle:

  • Zum einen stellen sich datenschutzrechtliche Fragen, die sich auf die rechtliche Rahmung von Register- und Routinedaten (die für andere Zwecke erhoben worden sind) und Datenbanken im Gesundheitsbereich beziehen, ebenso auf die Verwendung von patientengenerierten Daten für vielfältige, im Einzelnen noch ungewisse Zwecke. Dies steht wie bei vielen Big Data Anwendungen im Gesundheitsbereich in einem Spannungsfeld zur besonderen Sensibilität aller hier relevanten Daten.
  • Darüber hinaus stellen sich Fragen nach der Einpassung des auf diese Weise generieten Wissens in das gesundheitsrechtliche Qualitätssicherungssystem des SGB V, insbesondere in Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Standards evidenzbasierter Medizin, wie auch anderen hier in Betracht kommenden Regelungen (etwa dem Medizinprodukterecht).
  • Schließlich ergeben sich auch Fragen nach den haftungsrechtlichen Konsequenzen von Big Data–Anwendungen, etwa die Frage, ob diese den Anforderungen des §630a Abs. 2 BGB genügen, ob sie ärztliche Leitlinien ersetzen oder ob sie selbst zu medizinischen Standards werden können.

In allen genannten Aspekten zielt der rechtswissenschaftliche Teil des Projekts auf die exemplarische Herausarbeitung der rechtlichen Einpassung der Big Data Anwendungen jenseits der bekannten und oftmals vereinfachenden Stellungnahmen, wie sie mit dem Stichwort Big Data einhergehen.

Daher sollen die Stipendiaten nicht nur an dem strukturierten Programm der Graduiertenschule teilnehmen, vielmehr ist darüber hinaus geplant, in jeweils mehrwöchigen Praktika an dem stationären und ambulanten Tätigkeitsfeld der Mediziner und an den Arbeitsgruppen der Informatiker teilzunehmen, um eine konkrete Vorstellung der sich stellenden Probleme zu gewinnen. Dadurch soll zugleich eine intensive Qualifizierung in diesem Feld erfolgen.

Bewerbungen:

Interessenten können sich bis zum 15. März 2018 bewerben und übermitteln dafür bitte folgende Unterlagen:

  • ein ausgefülltes Bewerbungsformular (hier als Download),
  • ein Kurzexposé von 3 bis 4 Seiten zu einer der drei oben ausgeführten Fragestellungen,
  • ein Motivationsschreiben,
  • ein tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Verzeignis der bislang veröffentlichen Schriften),
  • zwei Empfehlungsschreiben von Professor/innen zum Nachweis der wissenschaftlichen Eignung für ein Promotionsstudium
  • das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife in Kopie,
  • das Abschlusszeugnis des Staatsexamens / der Staatsexamina bzw. der vergleichbaren Abschlüsse in Kopie und
  • ggf. vorhandene Leistungsnachweise von Seminararbeiten und Schwerpunktbereichshausarbeiten in Kopie.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen entweder per E-Mail (zusammenfasst in einer pdf-Datei) an

kontakt@albrecht-mendelssohn-bartholdy.de

oder per Post an

Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Rothenbaumchaussee 33
20148 Hamburg.