Das Völkerstrafrecht im System der Völkerrechtsordnung 

In dem Seminar werden Themen an der Schnittstelle von Völkerstrafrecht und Völkerrecht besprochen. Konkrete Entscheidungen von und Verfahren vor internationalen Gerichten – wie dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), dem Internationalen Gerichtshof (IGH), den ad hoc Tribunalen (Jugoslawien-Tribunal und Ruanda-Tribunal) – und andere Dokumente werden hinsichtlich grundlegender und aktueller Themen aus der Perspektive des Völkerstrafrechts einerseits und des Völkerrechts andererseits diskutiert.

Das Seminar richtet sich an Studierende mit Interesse im Völkerstrafrecht, dem Recht des internationalen Menschenrechtsschutzes, humanitären Völkerrecht und allgemeinen Völkerrechtsfragen.

Das Seminar wird geblockt voraussichtlich Mitte Dezember 2018 stattfinden. Die Abgabe der Seminararbeiten ist bis Ende des Semesters möglich. Eine Vorbesprechung des Seminars findet statt am Montag, den 15. Oktober 2018 um 18.15 Uhr (Raum wird noch bekannt gegeben).

Von allen Teilnehmer/innen wird ein mündliches Referat erwartet, das auf Deutsch oder auf Englisch gehalten werden kann. Durch Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit kann der nach der Promotionsordnung erforderliche Seminarschein erworben werden.

Im Rahmen der Veranstaltung besteht zudem Gelegenheit zur Anfertigung einer Examenshausarbeit in den Schwerpunktbereichen X (Völker- und Europarecht) und XI (Kriminalität und Kriminalitätskontrolle).

Zu Beginn des Semesters wird eine Einführung in das Anfertigen einer Seminar- und Examenshausarbeit angeboten (Recherche, Zitierweise, Literaturverwaltung).

Anmeldungen werden ab sofort unter julia.geneuss@uni-hamburg.de entgegen genommen (bitte mit Angabe von Name, Matrikelnummer, Semesters und ggf. der Präferenz des Themas). Eine persönliche Anmeldung ist zudem im Rahmen der Vorbesprechung möglich.

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie unter www.intcrim.uni-hamburg.de.

Es ist geplant, u.a. die folgenden Themen zu behandeln:

  • Zurechnung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht
    (Entscheidungen: IGH, Nicaragua, Urteil vom 27. Juni 1986; JStGH (AC), Tadic, Urteil
    vom 15. Juli 1999)
  • Völkermord: Staatenverantwortlichkeit und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit
    (Entscheidungen: JStGH (TC), Kristic, TC: Urteil vom 2. August 2001, AC: Urteil vom 19.
    April 2004; IGH, Bosnia v. Serbia, Urteil vom 26 Februar 2007)
  • Universelle nationale Strafgewalt bei Völkerrechtsverbrechen
    (Entscheidungen: StIGH, Lotus, Urteil vom 7. September 1927; IGH, Haftbefehlsfall, Urteil
    vom 14. Februar 2002; Bezirksgericht Jerusalem, Eichmann, Urteil vom 11. Dezember
    1961; House of Lords, Pinochet)
  • Immunität von völkerstrafrechtlicher Gerichtsbarkeit
    (Entscheidungen: IGH, Haftbefehlsfall, Urteil vom 14. Februar 2002; IGH, Jurisdictional
    Immunities, Urteil vom 3. Februar 2012 (abweichendes Sondervotum Richter Trinidade);
    IStGH, Verfahren gegen Omar Al Bashir)
  • Das Verbrechen der Aggression im IStGH-Statut und die Aggressionsdefinition im allgemeinen
    Völkerrecht
    (Dokumente: Resolution der UN Generalversammlung 3314 (XXIX) zur Definition der
    Aggression vom 14 December 1974; Art. 8bis IStGH-Statut und Entstehungsgeschichte)
  • Anerkennung der „Staatlichkeit“ Palästinas: Bedeutung für das allgemeine Völkerrecht und
    für das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof

    (Dokumente: IStGH, Anklagebehörde, Reports on Preliminary Activities)
  • Responsibility to Protect (R2P): Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft
    bei Völkerrechtsverbrechen
    (Dokumente: DRC, The Responsibility to Protect: Report of the International Commission
    on Intervention and State Sovereignty, vom 1. Januar 2001)
  • Terrorismus als Völkerrechtsverbrechen
    (Entscheidung: STL (AC), Entscheidung vom 16. Februar 2011)
  • Die Afrikanische Union und der Internationale Strafgerichtshof
    (Dokumente: Resolutionen der African Union)