Seminar im Polizeirecht
Im Wintersemester 2018/2019 wird ein Seminar zum Polizeirecht angeboten.
Das Seminar bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit interessanten Themen aus dem Polizei- und Versammlungsrecht sowie der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Polizeiarbeit im Allgemeinen zu beschäftigen. Hierbei haben Sie die Chance – anknüpfend an Ihr Grundwissen aus dem Studium – rechtswissenschaftliche Fragen zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht sowie den Grundrechten und dem Europarecht im Kontext des Polizeirechts zu bearbeiten und zu diskutieren.
Anbei finden Sie eine Themenliste. Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.
Im Seminar können Sie einen Seminarschein erwerben. Hierfür ist Voraussetzung, dass Sie eine schriftliche Arbeit anfertigen, die gewonnenen Ergebnisse mündlich präsentieren sowie anschließend mit den anderen Seminarteilnehmenden über Ihr Thema diskutieren. Ein Seminarschein ist Voraussetzung für eine spätere Promotion. Die Seminararbeit bietet fortgeschrittenen Studierenden aber auch die Chance, die Anfertigung einer Themenarbeit zu üben, was mit Blick auf die Schwerpunkthausarbeit dringend zu empfehlen ist. Da Sie bislang im Studium nie mit Themenarbeiten konfrontiert waren, empfiehlt sich so eine Übung dringend; so lassen sich Fehler korrigieren, die ansonsten eine schlechtere Benotung der examensrelevanten Schwerpunkthausarbeit nach sich ziehen würden.
Wenn Sie sich anmelden möchten oder Fragen haben, melden Sie sich gerne bei meiner wissenschaftlichen Mitarbeiterin Lena Frerichs (lena.frerichs@uni-hamburg.de). Wir verteilen die Plätze nach dem Prinzip „first come first serve“. Bitte nennen Sie uns in Ihrer Anmeldung zwei Themen, über die Sie gerne Ihre Arbeit verfassen möchten.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung in der Fakultät für Rechtswissenschaft am Ende des Wintersemesters 2018/2019 stattfinden.
In den ersten Wochen des Wintersemesters wird es eine Vorbesprechung geben, über die die angemeldeten Studierenden gesondert informiert werden.
Prof. Dr. Dagmar Felix
Themen
Die sogenannte Gefährderansprache
Beschreiben Sie, was in der rechtswissenschaftlichen Literatur unter dem Begriff der „Gefährderansprache“ verstanden wird. Setzen Sie sich eingehend mit dieser Handlungsform auseinander. Ermitteln Sie Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Rechtsschutzmöglichkeiten.
Neues Bayerisches Polizeiaufgabengesetz
Stellen Sie zunächst in einem Überblick das Polizeirecht des Freistaats Bayern dar. Erläutern und diskutieren Sie dann eingehend die Änderungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes durch das Gesetz v. 18.5.2018, GVBl. S. 301, 434.
Die Schadenseintrittswahrscheinlichkeit im Polizeirecht
Setzen Sie sich vertieft mit der Frage auseinander, wann im Polizeirecht eine hinreichende Gefahr für ein Schutzgut besteht. Beziehen Sie aktuelle Rechtsprechung und aktuelle Änderungen des Polizei- und Ordnungsrechts einzelner Bundesländer mit ein.
Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln mit Blick auf Notwehr und Notstand (§§ 32, 34 StGB) als Ermächtigungsgrundlagen für ordnungsrechtliche Eingriffe
Erläutern Sie, welche Rechtsgrundlagen für polizeiliches Handeln existieren und welche Anforderungen an sie gestellt werden. Setzen Sie sich in diesem Kontext mit den Argumenten für und gegen die Anwendung von strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen als Ermächtigungsgrundlage auseinander.
„Polizei“ der EU
Stellen Sie die Kompetenzen der EU im Bereich Sicherheit dar und erläutern Sie die Umsetzung. Nehmen Sie hierzu kritisch Stellung.
Aufenthaltsverbote für Fußballfans
Erläutern Sie, welche Möglichkeiten das Gefahrenabwehrrecht der Länder für Aufenthaltsverbote für Fußballfans vorsieht. Gehen Sie hierzu insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema ein.
Die „Öffentliche Ordnung“
Setzen Sie sich eingehend mit dem Begriff der „Öffentlichen Ordnung“, wie er unter anderem in § 3 Abs. 1 HmbSOG genannt wird, auseinander.
Straftaten von Polizistinnen und Polizisten im Einsatz
Führen Sie aus, welche Besonderheiten es bei der Strafverfolgung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gibt. Nehmen Sie in diesem Kontext auch Stellung zur aktuellen Diskussion um die Kennzeichnungspflicht.
Online-Durchsuchungen als Mittel der Gefahrenabwehr
Vergleichen Sie gefahrenabwehrrechtliche Ermächtigungsgrundlagen für Online-Durchsuchungen aus exemplarisch ausgewählten Bundesländern, wobei auch auf die Rechtslage in der Freien und Hansestadt Hamburg einzugehen ist. Setzen Sie sich in diesem Kontext mit den Anforderungen an eine solche Ermächtigungsgrundlage insbesondere nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auseinander (u.a. BVerfG, Entscheidung v. 27.2.2008, 1 BvR 370/07 sowie Entscheidung v. 20.4.2016, 1 BvR 966/09 und 1 BvR 1140/09, juris).
Blutprobenentnahme als Mittel der Gefahrenabwehr
Stellen Sie gefahrenabwehrrechtliche Ermächtigungsgrundlagen für Blutprobenentnahmen als Mittel der Gefahrenabwehr aus exemplarisch ausgewählten Bundesländern dar, wobei auch auf die Rechtslage in der Freien und Hansestadt Hamburg einzugehen ist. Prüfen Sie, ob eine ordnungsrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage ausreicht.
Vereinbarkeit der Ingewahrsamnahme von Demonstranten mit Art. 8 Abs. 1 GG
Beurteilen Sie, unter welchen Voraussetzungen die Ingewahrsamnahme von Demonstranten rechtmäßig sein kann. Setzen Sie sich hierbei mir der Entscheidung des VG Hamburg, Urteil v. 5.6.2018, 17 K 1823/18, juris auseinander.
Die Polizei(rechts)festigkeit des Versammlungsrechts
Erläutern Sie die sogenannte Polizeifestigkeit oder auch Polizeirechtsfestigkeit des Versammlungsrechts. Gehen Sie hierbei auf ihre Grundlagen sowie ihre Grenzen ein. Setzen Sie sich in diesem Kontext mit dem Einsatz von unmittelbarem Zwang gegenüber Demonstranten auf Versammlungen auseinander.
Übernachtungsflächen als Teil der Versammlung
Bestimmen Sie, ob zur Übernachtung von Demonstranten genutzte Flächen unter den Schutz von Art. 8 Abs. 1 GG fallen. Gehen Sie hierzu insbesondere auf aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema ein (u.a. VG Aachen, Urteil v. 4.7.2018, 6 K 1117/18, Volltextveröffentlichung folgt; OVG Hamburg, Beschluss v. 5.8.2017, 4 Bs 148/17 und Beschluss v. 22.6.2017, 4 Bs 125/17, juris).