Im Mittelpunkt des Krankenversicherungsrechts als wesentlicher Bestandteil des Sozialrechts steht die Absicherung des Krankheitsrisikos. Die in diesem Zusammenhang getroffenen gesetzgeberischen Entscheidungen sind Ausdruck verschiedenster Interessen. Im Seminar soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, grundlegende – insbesondere auch sozialpolitische – Aspekte des Krankenversicherungsrechts aus einer rechtswissenschaftlichen Perspektive zu betrachten. Dabei geht es darum, die gesetzgeberischen Vorgaben im Krankenversicherungsrecht zu verdeutlichen und kritisch zu bewerten.

  • Zu lange Wartezeiten für gesetzlich krankenversicherte Patienten?
    Erläutern und bewerten Sie die Strategien, mit denen der Gesetzgeber die zeitnahe Zurverfügungstellung der fachärztlichen Versorgung sicherstellen will.
  • Der Landärztemangel
    Erläutern und bewerten Sie die Möglichkeiten, die Unterversorgung im ambulanten Bereich gerade im ländlichen Bereich zu beheben.
  • Aktuelle Rechtsfragen der Versorgung mit Hebammenleistungen
  • Die Versorgung mit Cannabis auf Kosten der Krankenkasse – ein Medikament wie alle anderen?
  • Die Genehmigungsfiktion im SGB V – mehr Probleme als Nutzen?
  • Gesundheits-Apps für GKV-Patienten?
    Rechtliche Zulässigkeit, Chancen und Gefahren.
  • Das Entlassmanagement als Leistung der GKV – nur ein „Bürokratiemonster“ ohne Nutzen?
  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für das Krankengeld – immer neue Fragen?
  • MRSA als Gefahr für Patienten im Krankenhaus? Multiresistente Erreger – was tut der Gesetzgeber?
  • Die ambulante Notfallversorgung im Krankenhaus als Alternative zur fachärztlichen Versorgung?
  • Die GKV in der Krise – die Bürgerversicherung als Alternativmodell?

Geboten wird die Möglichkeit zur Anfertigung einer schriftlichen Arbeit mit mündlicher Präsentation zum Erwerb eines Seminarscheins, etwa im Hinblick auf die Erfüllung der Promotionsvoraussetzungen oder auch – was dringend anzuraten ist – zur Übung für die Schwerpunkthausarbeit. Für Studierende des Schwerpunkts IV (Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen) besteht auch die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Schwerpunktarbeit im Rahmen des Kurses. Von Doktorandinnen und Doktoranden nehmen wir gerne auch eigene Themenvorschläge entgegen, die sich in das Gesamtkonzept der Veranstaltung einfügen.

Das Seminar wird am Ende des Wintersemesters 2018/19 als Blockveranstaltung angeboten. Zu Semesterbeginn wird eine Vorbesprechung stattfinden. Anmeldung und nähere Auskünfte bei Wiss. Mit. Sebastian Krauß (sebastian.krauss@uni-hamburg.de).